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Studium: Bewerber im Aus

TU Berlin: Keine Zulassung wegen Formfehlers

Mathematik und Informatik als Leistungskurse für das Abitur – dazu jede Menge Motivation und eine Fakultät, die dringend Nachwuchs sucht. Mit diesen Voraussetzungen wollte Bennet Jobstvogt im Herbst ein Informatik-Studium an der Technischen Universität Berlin beginnen. Doch statt der erwarteten Zusage lag nach dem Sommerurlaub ein Ablehnungsbescheid auf dem Tisch. Der Grund: Der 21-Jährige hatte eine Unterschrift in seiner Bewerbung vergessen. Alle Versuche in den letzten Monaten, die TU-Verwaltung zum Einlenken zu bewegen, scheiterten – obwohl die zuständige Fakultät Bennet Jobstvogt sofort aufnehmen würde. Und obwohl die IT-Branche händeringend nach Fachkräften sucht.

Jobstvogt hatte sich am 9. Juli des vergangenen Jahres um einen Studienplatz beworben, also sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Das war offensichtlich zu spät für die TU-Verwaltung, um die fehlende Unterschrift noch nachträglich einzuholen, wie TU-Präsident Kurt Kutzler in einem Schreiben an Bennets Vater Manfred Jobstvogt feststellt. Der hatte sich in einem Brief an den Präsidenten für seinen Sohn eingesetzt: „Ein kurzer Anruf oder ein Kurzbrief mit der Aufforderung, in das Immatrikulationsbüro zu kommen und die Unterschrift nachzuholen, hätte doch genügt, um diese Panne zu beheben“, schrieb Jobstvogt senior. Kutzler sieht das anders: Die Formalia des Zulassungsverfahrens seien eindeutig – Voraussetzung für das Nachholen einer vergessenen Unterschrift sei der frühzeitige Eingang einer Bewerbung. „Angesichts der Tatsache, dass das Zulassungsverfahren bereits abgeschlossen und die Studienplätze besetzt sind, sehe ich keine Möglichkeit, Herrn Jobstvogt ‚nachzuschieben‘“, schrieb Kutzler am 29. Oktober. Die Absage mit der Begründung, die Bewerbung sei nicht formgerecht gestellt gewesen, hatte Bennet Jobstvogt knapp zwei Wochen nach Bewerbungsschluss erhalten.

Dass die Studienplätze besetzt sein sollen, widerspricht der Auffassung der für die Informatik zuständigen Fakultät IV: „Wir haben darum gebeten, alle Bewerber aufzunehmen“, sagt Horst Bamberg, der Leiter der Fakultätsverwaltung. Der Studiengang benötige nicht weniger, sondern mehr Studenten: „Wir sollten längst vom Abwehren zum Werben umschalten“, sagt Bamberg. Die Fakultät könne Bennet Jobstvogt ohne Nachteile für andere Studierende aufnehmen. „Wir sind sehr dafür, dass der junge Mann zu uns kommt.“ In der Praxis ist das teilweise bereits der Fall: Zumindest innerhalb der Fakultät kann Bennet auch ohne den Studentenstatus an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Doch das macht nur etwa die Hälfte des eigentlichen Erstsemesterprogramms aus. Sich erneut um einen Platz bewerben könnte Jobstvogt frühestens erst wieder im nächsten Herbst – der Studiengang Informatik startet an der TU nur einmal im Jahr, immer zum Wintersemester.

Auch für den relativ späten Antrag Jobstvogts gibt es einen Grund: Sein alter Personalausweis war abgelaufen. Um die Kopie eines gültigen Ausweises einzureichen, wartete Jobstvogt mit seiner Bewerbung, bis der neue eingetroffen war. „Ich wollte bei der Bewerbung alles richtig machen.“ Mit einer Ablehnung habe er „überhaupt nicht gerechnet“. Deshalb hatte er sich auch nur in Berlin beworben. „Ich wusste ja, dass die Fakultät alle Bewerber aufnehmen will.“

Jobstvogt sei kein Einzelfall, sagt Horst Bamberg. Er berichtet von einer Bewerberin, die ebenfalls aufgrund eines Formfehlers abgelehnt wurde, nach dem Gang vors Verwaltungsgericht aber aufgenommen wurde. Dafür war es bei Jobstvogt jedoch zu spät, die Klagefrist war abgelaufen: „Man muss klagen, um aufgenommen zu werden – wenn wir das damals gewusst hätten, hätten wir es auch so gemacht“, sagt Bennet Jobstvogt. Er habe sich stattdessen darauf verlassen, über das Losverfahren aufgenommen zu werden. Im Immatrikulationsbüro habe man ihm darauf Hoffnungen gemacht. Doch ein Losverfahren fand nicht statt – trotz freier Studienplätze.

Der Uni geht es darum, Präzedenzfälle zu vermeiden: Angesichts tausender Bewerbungen an der TU und im Sinne der Gleichbehandlung seien keine Einzelfallanalysen möglich, sagt Sprecherin Kristina Zerges. Der Fall Jobstvogt sei „bedauerlich“, es gebe jedoch keinen Ermessensspielraum, wenn die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Horst Bamberg sieht in der Überlastung der Verwaltung den Grund für ihre starre Haltung. „Aber wenn eine Fakultät sagt: Nehmt die Leute auf – dann sollte sich die Verwaltung einen Ruck geben.“

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet für alle Berliner Universitäten am 15. Januar. Günter Bartsch

Günter Bartsch

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