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TIPPS UND ADRESSEN: So schreibt man eine gültige Patientenverfügung

Das Bundesjustizministerium bietet Textbausteine zum Verfassen der Patientenverfügung an: www.bmj.

Das Bundesjustizministerium bietet Textbausteine zum Verfassen der Patientenverfügung an: www.bmj.bund.de/media/archive/1065.doc. Eine Broschüre zum Betreuungsrecht kann unter 0180 5 77 80 90

angefordert werden.

Die Berliner Ärztekammer gibt Empfehlungen im Internet:

www.aerztekammer-berlin.de

Eine christliche Patientenverfügung, die die beiden großen Kirchen gemeinsam entworfen haben, ist unter www.ekd.de/patientenverfuegung im Internet abrufbar.

Der Humanistische Verband Deutschlands hat unter www.patientenverfuegung.de einen Vordruck zum Download anzubieten.

Die Deutsche Hospizstiftung (www.hospize.de) hat einen 12-Punkte-Check ins Netz gestellt und bietet mit dem Bundeszentralregister Willenserklärung die Möglichkeit an, seine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht zu hinterlegen. Man kann sie auch im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen: www.vorsorgeregister.de

Bei der Verbraucherzentrale Berlin (www.verbraucherzentrale-berlin.de) kann man sich unter 21 48 52 60 für ein Beratungsgespräch anmelden. Die Beratung kostet 15 Euro.

Die BKK hat eine Hotline geschaltet, unter der man sich über Patientenverfügungen und andere Themen informieren kann: 01803 770 50 01 aml

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