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Verliert Martin Winterkorn nun seine Honorarprofessur?

© dpa

TU Dresden und VW: Martin Winterkorns fragwürdige Professur

Ex-VW-Chef Martin Winterkorn ist seit 2004 Honorarprofessor an der TU Dresden. Jetzt muss er fürchten, die Professur zu verlieren.

Martin Winterkorn, der ehemalige Vorstandsvorsitzende von VW, muss um seine Honorarprofessur an der Technischen Universität Dresden fürchten. Sollte sich eine persönliche Verantwortung Winterkorns für den Abgasskandal bei VW herausstellen, will die TU das „entsprechend überprüfen und notwendige Konsequenzen ziehen“. Das erklärte ein Sprecher der Uni auf Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der „Taz“. Die TU könnte sich auf einen Paragrafen im sächsischen Hochschulgesetz berufen, nach dem die Berechtigung zur Titelführung einem Professor entzogen werden soll, „wenn er sich ihrer als nicht würdig erweist“. Der TU-Sprecher sagte, die Uni beobachte die Ermittlungen gegen Winterkorn „interessiert“. Es gelte aber noch die Unschuldsvermutung.

Zwei weitere Vorwürfe der „Taz“ weist die Uni zurück. Demnach hätte Winterkorn die Honorarprofessur niemals bekommen dürfen, weil er die Bedingungen, die das sächsische Hochschulgesetz dafür stellt, offenbar nicht erfüllte. Laut Gesetz darf nur zum Honorarprofessor bestellt werden, „wer an der Hochschule Lehraufgaben wahrnimmt oder mit der Hochschule in einer engen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeitsbeziehung steht“.

Winterkorn wurde 2004 zum Honorarprofessor ernannt

Winterkorn, damals noch Chef von Audi, wurde 2004 zum Honorarprofessor für „Leichtbauwerkstoffe im Fahrzeugbau“ ernannt. Tatsächlich war er vorher nicht in der Lehre im Einsatz, wie die TU bestätigt. Sie verweist jedoch auf den Austausch mit Winterkorn im Rahmen von Forschungsprojekten zwischen Audi und der TU als Grundlage der Professurvergabe. Audi ebenso wie VW finanzieren seit Beginn der 90er Jahre Drittmittelprojekte an der TU. Es habe also eine wissenschaftliche Arbeitsbeziehung bestanden. Dass die Universität Winterkorn allein deswegen ehrte, um das Engagement der Autokonzerne in Dresden zu würdigen, streitet die TU ab.

Auch den Vorwurf, Winterkorn dürfe seinen Professorentitel schon lange nicht mehr verwenden, da er jahrelang nicht mehr an der TU Dresden gelehrt habe, weist die Uni zurück. Zwar gab Winterkorn nach seiner Bestellung zunächst Blockvorlesungen. Nach seinem Wechsel an die VW-Spitze Anfang 2007 waren ihm Lehrveranstaltungen aber zeitlich nicht mehr möglich, wie die Uni bestätigt. Er lehrt also seit fast zehn Jahren nicht mehr.

Die TU verweist auf Arbeitsbeziehungen bei Drittmittelprojekten

Wäre das Ende der Lehrveranstaltungen als Ausscheiden Winterkorns aus seinem Dienstverhältnis mit der TU gewertet worden, dürfte er den Professorentitel eigentlich nicht mehr tragen. Denn das Hochschulgesetz in Sachsen sieht vor, dass ein Professor seinen Titel nach seinem Ausscheiden nur dann weiterführen darf, wenn seine Dienstzeit mindestens fünf Jahre betrug. Doch die TU verweist wiederum auf noch anhaltende Arbeitsbeziehungen im Rahmen von Drittmittelprojekten. Außerdem wolle Winterkorn ohnehin „in absehbarer Zeit die Vorlesungsreihe wieder aufnehmen“, zitiert die „Taz“ einen VW-Sprecher.

Klarer als das sächsische Hochschulgesetz formuliert das Berliner Hochschulgesetz die Anforderungen zur Aufrechterhaltung des Professorentitels. Hier ist klar festgeschrieben, dass Honorarprofessoren verabschiedet werden, wenn sie zwei Semester in Folge ohne Zustimmung der Hochschulleitung ihren regelmäßigen Lehrverpflichtungen nicht nachkommen.

An der FU gab es um die Bestellung von Honorarprofessoren regelmäßig Streit. Der Akademische Senat sah zuletzt im Fall des Berliner Richters, der das Urteil im „Emmely“-Prozess gesprochen hatte, die moralischen Voraussetzungen für die Bestellung nicht erfüllt. Allerdings gibt es dafür im Berliner Hochschulgesetz keine Grundlage.

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