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TURNERS Thesen: Doktor FH – nein danke

Der Wissenschaftsrat hat es zum wiederholten Mal gesagt: Das Promotionsrecht bleibt ein Monopol der Universitäten; allerdings bedingt dies eine Kooperationspflicht mit den Fachhochschulen. Aber sie werden nicht locker lassen.

Der Wissenschaftsrat hat es zum wiederholten Mal gesagt: Das Promotionsrecht bleibt ein Monopol der Universitäten; allerdings bedingt dies eine Kooperationspflicht mit den Fachhochschulen. Aber sie werden nicht locker lassen. Direkt oder auf Schleichwegen versuchen die Bannerträger der Fachhochschulen, ihr Ziel zu erreichen – das Promotionsrecht. Neben zum Teil an den Haaren herbeigezogenen Gründen wird neuerdings immer häufiger angeführt, dass, soweit an den Fachhochschulen Forschung betrieben werde, wenn schon nicht die gesamte Institution, so doch die auf solche Weise hervortretenden Bereiche das Recht erhalten sollten, FH-Absolventen zu promovieren. Man muss schon sehr naiv sein um zu glauben, dass es dabei bliebe und der Damm nicht bricht.

Als Argument wird angeführt, dass dem Lehrkörper zunehmend Habilitierte angehören. Voraussetzung für die Einstellung als Professor an einer Fachhochschule sollte eine vorherige Tätigkeit in der Praxis sein. Das Erfordernis der fünfjährigen praktischen Tätigkeit ist bei der Besetzung von Stellen immer weiter aufgeweicht worden.

So wurden Bewerber aus den Universitäten, zunächst mehr aus dem Kreis der Assistenten, später auch solche mit abgeschlossener Habilitation, eingestellt. Das mag daran gelegen haben, dass es an Bewerbern aus der Praxis fehlte; „weitblickende“ Vertreter der Fachhochschulen sahen darin aber auch die Möglichkeit, sich den Universitäten durch Personalauswahl anzunähern.

Ist es aber nicht unfair, Professoren an Fachhochschulen, die unstreitig Forschungsleistungen erbringen, auf das Zusammenwirken mit Universitätsprofessoren zu verweisen und ihnen das Recht zu versagen, junge Wissenschaftler zu promovieren? Wer dies bejaht, verkennt die Funktion institutioneller Zuständigkeit. Nicht das einzelne Mitglied ist Träger des Rechts, sondern die Institution. Das sei bürokratisch? Institutionen wie Max-Planck, Helmholtz oder Leibniz, bei denen Wissenschaftler ausschließlich Forschung betreiben, haben ebenfalls kein Promotionsrecht.

Und die Fachhochschulen sollen es bekommen? Wie wäre es denn, wenn im Zuge der Überproduktion von Habilitierten die Inhaber einer solchen Qualifikation an die Gymnasien drängen würden, weil andere Positionen nicht verfügbar sind. Sollten sie dann auch, unterstellt der eine oder andere findet Zeit, sich Forschungsaufgaben zu widmen, das Promotionsrecht erhalten?

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine e-mail schreiben: g. turner@tagesspiegel.de

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