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TURNERS Thesen: Kampf der Doktoren-Inflation

Soll das Recht, den Doktorgrad zu verleihen, den Universitäten vorbehalten bleiben? Ein Kommentar von Von George Turner, Wissenschaftssenator a. D.

Ein neuer Streit wird offenkundig: Soll das Recht, den Doktorgrad zu verleihen, den Universitäten vorbehalten bleiben? Forschungseinrichtungen wie die Max- Planck-Gesellschaft (MPG) können ihre Mitarbeiter nicht selbst promovieren; das Verfahren muss an einer Fakultät einer Universität erfolgen. Deshalb ist immer wieder zu hören, dass es von Qualität und Anspruch her angemessen sei, zumindest der MPG ein Promotionsrecht einzuräumen.

Dies würde den Verlust eines Privilegs der Universitäten bedeuten, die sich deshalb vehement wehren. Das gilt auch für Aufweichungen, die darin gesehen werden, dass einzelne Universitäten Vereinbarungen mit Instituten der MPG treffen, wonach das Promotionsrecht gemeinsam ausgeübt wird. Dies zeigt, dass die Position der Universitäten nicht geschlossen ist, dass sie „bröckelt“.

Auch von anderer Stelle wird gebohrt. Exponenten der Fachhochschulen fordern das Promotionsrecht auch für diese Hochschulart. Mit der Möglichkeit, Masterstudiengänge anzubieten, haben sie einen Etappensieg erreicht. Fehlt ihnen dafür in vielen Fällen schon die Ausstattung, so gilt dies erst recht für Forschungsvorhaben, die eine Promotion rechtfertigen.

Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die politisch Verantwortlichen dem einen Fehler einen weiteren folgen lassen und sich auch beim Promotionsrecht nachgiebig zeigen. Das allerdings käme einer Inflationierung gleich. Im Grunde dürfte es in einem solchen Fall für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen uninteressant werden, den deutschen Doktortitel zu verleihen. Angemessen wäre dann der Ph. D.

Die Position der Universitäten muss also in zwei Richtungen verteidigt werden. Im Verhältnis zu den Fachhochschulen haben sie das Argument, dass denen in der Regel die sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Gewährung des Promotionsrechts fehlen. Das kann im Verhältnis zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht ins Feld geführt werden. Ob hier allein der Hinweis auf die seit Jahrhunderten währende Tradition ausreicht, scheint fraglich.

Umso wichtiger ist es, dass Kandidaten, die ihre Arbeit an Instituten der MPG, der Helmholtz-Gemeinschaft oder anderer vergleichbarer Einrichtungen angefertigt haben, keine unnötigen Schwierigkeiten haben, an Universitäten den Doktorgrad zu erwerben.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail schicken: g.turner@tagesspiegel.de

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