zum Hauptinhalt

TURNERS Thesen: Universitäten brauchen den Bund

Umfragen ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung dafür ist, dem Bund mehr Kompetenzen in der Bildungspolitik zu geben. Dabei kann als sicher angenommen werden, dass die Länder in der Schulpolitik auf ihrer Hoheit bestehen werden.

Umfragen ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung dafür ist, dem Bund mehr Kompetenzen in der Bildungspolitik zu geben. Dabei kann als sicher angenommen werden, dass die Länder in der Schulpolitik auf ihrer Hoheit bestehen werden. Anders war das schon einmal bezüglich der Hochschulen. Hier gab es eine Rahmenkompetenz des Bundes und den Hochschulbau als Gemeinschaftsaufgabe.

Es ist noch nicht lange her, dass die Länder unter Führung der Union und mit der maßgeblichen Gestaltungskraft der damaligen baden-württembergischen Bildungsministerin Annette Schavan dieser Konstruktion den Garaus bereitet haben. Anlass war der völlig überzogene und letztlich durch das Bundesverfassungsgericht gestoppte Versuch der zu jener Zeit amtierenden Bundesministerin, Edelgard Bulmahn, drei bildungspolitische Ladenhüter durch gesetzliche Regelungen hoffähig zu machen: die Abschaffung der Habilitation, das Verbot, Studiengebühren zu erheben und die zwingende Einführung der verfassten Studierendenschaft. Richtig war es, dagegen zu Felde zu ziehen, falsch hingegen, deshalb den Bund aus der partiellen Zuständigkeit für die Hochschulen zu drängen. Dies hat die bereits genannte jetzige Bundesbildungsministerin Schavan inzwischen als Fehler eingestanden.

Immer dann, wenn gefordert wird, einen akuten Missstand, eine unliebsame Situation, zum Anlass zu nehmen, ein Gesetz zu ändern, ist besondere Sorgfalt geboten. In der Regel fehlt dann nur die Kraft oder das Durchsetzungsvermögen, politisch erfolgreich zu sein. Umgekehrt kann aber auch besondere Uneinsichtigkeit – und das war bei Frau Bulmahn der Fall – ein entsprechendes Vorgehen provozieren.

Deshalb wird es nicht richtiger. Den bulmahnschen Ambitionen hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Das hätte ausgereicht. Eine Gesetzesänderung hat sich schnell als wenig sinnvoll erwiesen. Damit vor allem die finanzschwachen Länder nicht ins Hintertreffen gerieten, musste man sich Hilfskonstruktionen ausdenken, die es dem Bund ermöglichten, finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Ähnlich unsinnig ist es, gänzlich auf ein Hochschulrahmengesetz zu verzichten. Ein Mindestmaß an Einheitlichkeit und damit auch Vergleichbarkeit ist wichtig.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail schicken: g.turner@tagesspiegel.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false