UN-Konvention : Hoffnung für Schüler mit Behinderung

29.01.2010 00:00 UhrVon Uwe Schlicht

Die Vereinten Nationen haben eine Konvention über die Rechte von Behinderten beschlossen. Kinder mit Behinderungen können deshalb auf Plätze in Regelschulen hoffen.

Kinder mit Behinderungen können hoffen. Bisher ist es üblich, dass in Schulkonferenzen entschieden wird, ob ein blindes Kind, ein Kind mit Hörschäden oder Autismus in eine Grundschule oder eine weiterführende Schule aufgenommen wird. Verneint das die Schule, dann bleibt den Eltern nur zweierlei übrig: Sie akzeptieren den Verweis ihres Kindes auf die Sonderschule oder sie versuchen über Verwaltungsgerichte die Aufnahme in eine Regelschule zu erklagen.

Das wird sich in Deutschland bald ändern. Denn die Vereinten Nationen haben eine Konvention über die Rechte von Behinderten beschlossen. In Deutschland haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat diese völkerrechtlich bindende Konvention übernommen.

Damit wird diese Konvention noch nicht unmittelbar wirksam, weil in Deutschland 16 Länder für das Schulrecht zuständig sind. Aber die Kultusminister müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Schulgesetze ändern – in zwei Jahren, wie Eibe Riedel, ein Rechtswissenschaftler an der Universität Mannheim, meint. Riedel hat für die Arbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ und dem Sozialverband Deutschland ein Rechtsgutachten erarbeitet, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Dem Gutachten nach können Kinder mit Behinderungen künftig einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in Regelschulen geltend machen. Lehnt eine Schule oder Behörde das ab, hat der Staat die Beweislast, dass das Kind trotz nicht in die Regelschule aufgenommen werden kann.

Vor welchen rechtlichen und organisatorischen Problemen die Schulen damit stehen, zeigen schulgesetzliche Bestimmungen in Baden-Württemberg und Hamburg. Baden-Württemberg verfolgt den integrativen Ansatz. Das heißt, behinderte Schüler werden nur dann in allgemeinbildende Schule aufgenommen, wenn sie dort dem „Bildungsgang folgen können“. Andernfalls werden sie an Sonderschulen verwiesen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlangt hingegen einen inklusiven Ansatz, wie Hamburg ihn bereits hat.Dort wird jedem jungen Menschen das Recht zugebilligt, „sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden“.

Das bedeutet in der Praxis, dass zum Beispiel Blinde in allgemeinbildenden Schulen spezielle Betreuer zur Seite gestellt bekommen, damit sie mit Hilfe von Lehrmaterialien in Blindenschrift oder über Spezialcomputer dem Unterricht folgen können. Die Förderung kann bis zum begleiteten Schulweg oder zu behindertengerechten Umbau von Schulen reichen. Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, geht davon aus, dass 70 000 Kindern jährlich auf Sonderschulen geschickt werden. 60 Prozent von ihnen erreichten keinen Abschluss.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ludwig Spaenle, hat erklärt, die KMK arbeite an einer Empfehlung mit dem Ziel, „die Möglichkeit von gemeinsamem Unterricht vor allem an der Regelschule zu verbessern“. Uwe Schlicht

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