zum Hauptinhalt

Uni Konstanz: Fälscher behält Doktortitel

Der von mehreren Gutachtern der Forschungsfälschung überführte Physiker Jan-Hendrik Schön darf seinen Doktortitel der Universität Konstanz behalten. Das Freiburger Verwaltungsgericht gab am Montag einer entsprechenden Klage Schöns statt.

Nach Ansicht des Gerichts reicht wissenschaftliches Fehlverhalten nicht als Grund aus, die Doktorwürde nachträglich abzuerkennen.

Die Universität hatte Schön den Titel im Jahr 2004 entzogen. Sie begründete dies mit beispiellosen Fälschungen des Physikers in seiner Zeit als Forscher bei den amerikanischen Bell-Laboratorien. Die zuvor erstellte Doktorarbeit selbst wurde nicht bemängelt. Dabei berief sich die Universität auf einen kaum beachteten Passus im Hochschulgesetz. Dieser erlaubt den Entzug, wenn sich der Inhaber durch späteres Verhalten des Titels als unwürdig erweist. Das Gericht stellte nun fest, im Sinne älterer Rechtsprechung sei hierfür aber eine von der Öffentlichkeit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat nötig. Schön arbeitet heute als angestellter Prozessingenieur bei einer Firma in Deutschland.

Der Rektor der Universität, Ulrich Rüdiger, kündigte an, man werde die Urteilsgründe prüfen und dann über eine Berufung entscheiden. Die Vertreter der Universität hatten vor Gericht argumentiert, der Doktortitel sei die Eintrittskarte in die Welt der Wissenschaft. Die Doktorwürde begründe damit die Pflicht, korrekt zu arbeiten. Der Verteidiger Schöns sagte dagegen, die unscharfe Regelung lade zu willkürlichen Entscheidungen ein. Der Entzug würde Schön lebenslang gesellschaftlich treffen. Das Gericht hielt die wissenschaftsbezogene Auslegung der Universität ebenfalls nicht für zulässig. Damit hätten in der Wissenschaft tätige Titelträger ein höheres Risiko ihren Titel zu verlieren als Doktoren, die außerhalb der Forschung tätig seien.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false