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Wissen: „Uniklinika in Gefahr“

Südwesten beschließt umstrittenes Medizingesetz

Trotz heftiger Proteste von Professoren hat der Landtag von Baden-Württemberg am Donnerstag ein neues Universitätsmedizingesetz beschlossen. Das Gesetz sieht einen stärkeren staatlichen Einfluss auf die Klinika und deren festere Einbindung in die Unis vor. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP beschlossen. Grüne und SPD haben bereits angekündigt, bei einem Wahlsieg das Gesetz rückgängig machen zu wollen. Sollte die bisherige Regierung an der Macht bleiben, werde man eine Verfassungsklage einreichen, kündigte der Verband der Uniklinika an.

Zu Beginn der Woche hatten 143 Medizinprofessoren der vier Uniklinika in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm in einer Zeitungsanzeige gegen das Gesetz protestiert. „Langfristig ist die Exzellenz der Universitätsmedizin im Land in Gefahr“, hieß es. Die besten Mediziner würden Baden-Württemberg künftig meiden, denn die Vorstände würden in ihren Zuständigkeiten beschnitten. Die Mediziner stoßen sich vor allem an einem neuen staatlichen Gremium, dass die strategische Planung für die Unimedizin des Landes leisten soll. „Eine Politisierung von Entscheidungen ist die wahrscheinliche Folge.“

Den bisher weitgehend unabhängigen Klinika passt auch nicht, dass sie künftig mit der Medizinischen Fakultät unter dem Dach der jeweiligen Uni zusammengeschlossen werden. Die Regierung verteidigte ihr Vorgehen. Das Gesetz spiegele einen einfachen Grundsatz wider, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU): „Keine Universitätsmedizin ohne Universität, keine Landesmedizin ohne Land.“ Das neue Strategiegremium sichere die Gesamtverantwortung des Landes, insbesondere für die Verwendung von Steuern. tiw

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