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Universitäten: Mainzer Doktorspiele

Einigung bei Streit um Graduiertenzentrum: Das Promotionsrecht bleibt bei der Uni. Starten soll das Zentrum mit 25 Doktoranden.

An der Universität Mainz gibt es künftig zwei verschiedene Promotionsurkunden: die traditionelle der Universität und eine nur für die Doktoren des ersten Max-Planck-Graduate-Centers in Deutschland. Auf dieser prangt neben dem Siegel der Universität das Logo der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und neben der Unterschrift des Hochschulpräsidenten jene der Center-Leitung. Damit werde der Max-Planck-Anteil an der Ausbildung der Doktoranden sichtbarer, freute sich MPG-Präsident Peter Gruss in München. Nach der Zustimmung des MPG-Senats zum neuen Zentrum gab er hier jetzt mit dem Mainzer Uni-Präsidenten Georg Krausch den Startschuss für das im Vorfeld hoch umstrittene Vorhaben, das nun Vorbild für die gut 50 Graduiertenschulen seiner Gesellschaft sein soll.

Mit am Tisch saß die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Margret Wintermantel, die in einem „Memorandum of Understanding“ ihren Segen gab. Sie hatte in den Monaten zuvor mit Professoren- und Hochschulvertretern vor einem Ausverkauf des Promotionsrechts gewarnt.

Denn in Mainz sollte mit dem naturwissenschaftlichen Graduate-Center, das Universität und MPG als GmbH organisieren, erstmals eine außeruniversitäre Einrichtung das Recht zur Vergabe des Doktortitels erhalten. Davon habe man sich verabschiedet, sagte die rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerin Doris Ahnen (SPD). Als Reaktion auf die Kritik verzichte man auf Hochschulstatus und Promotionsrecht für das neue Zentrum. Stattdessen verbleibe das Recht zur Vergabe des Doktorgrades bei der Uni Mainz und ihrem Promotionsausschuss.

Wintermantel sah damit die Gefahr gebannt, die Einrichtung könnte sich von der Universität mit ihrer Einheit von Forschung und Lehre lösen. Auch der Deutsche Hochschulverband (DHV), der 23 000 Professoren und Nachwuchsforscher vertritt, zeigte sich weniger aufgeregt als zuvor. Er hatte gewarnt, ohne Doktorprivileg verlören die Universitäten ihre Attraktivität für Partner und Nachwuchs. Die gefundene Regelung zum Verbleib des Promotionsrechts bei der Uni Mainz erscheine auf den ersten Blick akzeptabel, sagte DHV-Präsident Bernhard Kempen.

Trotz Einlenkens in dieser formalen Frage schwärmte Ministerin Ahnen: „Ende gut, alles gut.“ Im Alltag bleibt das Konzept nämlich nahezu unverändert: Im paritätisch besetzen Promotionsausschuss der Universität sind Max-Planck-Forscher erstmals gleichberechtigt am Verfahren beteiligt. Sie entscheiden mit, wer als Doktorand aufgenommen und wie er beurteilt wird. Wer am Max-Planck-Graduate-Center zugelassen ist, dem garantiert die Uni eine Doktorarbeit. Starten soll die neue Einrichtung, getragen je zur Hälfte von beiden Partnern, in drei bis sechs Monaten, zunächst mit 25 Doktoranden. Eine Million Euro gibt es pro Jahr von der MPG, eine Million vom Land Rheinland-Pfalz. MPG-Präsident Gruss sagte, es brauche solche Strukturen, „die sichtbar sind und international Akzeptanz finden“. Der Mainzer Uni-Präsident Georg Krausch sagte: „Wir erreichen damit genau das, was wir angestrebt haben.“ Begeistert sprach er von einem Promotionsverfahren „in einer Hand“. Frank van Bebber

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