Verfassungsreform : Schavans Schatulle

02.04.2012 00:00 Uhrvon
Von Demo zu Demo. Bald laufen die Mittel für den Elitewettbewerb und den Hochschulpakt aus. Die Politik ist gefordert. Foto: ddp
Von Demo zu Demo. Bald laufen die Mittel für den Elitewettbewerb und den Hochschulpakt aus. Die Politik ist gefordert. - Foto: ddp

Klotzen oder kleckern: Schulen und Universitäten fehlen bald Milliarden. Doch wie stark der Bund sich engagieren soll, ist umstritten.

Soll die Politik sich bei Reformen auf das Machbare beschränken und dafür einen Erfolg einstreichen? Oder soll sie unbedingt alles Wünschbare fordern und am Ende eine krachende Niederlage einstecken? Genau darum geht es bei der jetzigen Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes. Die Frage lautet: Soll sich die Reform allein darauf beschränken, die seit Jahrzehnten bestehende Unterfinanzierung der Hochschulen zu begrenzen? Oder müsste das Grundgesetz so geändert werden, dass auch die Schulen davon profitieren, so dass die von Angela Merkel gewünschte Bildungsrepublik Deutschland zum Leben erweckt wird?

Die Hochschulen treibt die Sorge um, wie die vielen Milliarden von Bund und Ländern, die in den letzten Jahren über die Exzellenzinitiative und den Hochschulpakt geflossen sind, erhalten bleiben.

Die Mittel für die Projekte des Exzellenzwettbewerbs laufen nur bis 2017. Die Studienplätze im Hochschulpakt sollen bisher nur bis 2020 finanziert werden.

Das Grundgesetz hat dafür eine eigene Begrifflichkeit eingeführt: Seit dem Jahr 2006 wird in Artikel 91,2 unter dem bürokratischen Begriff „Vorhaben“ dem Bund bei einer gemeinsam mit den Ländern zu leistenden Finanzierung eine Mitwirkung nur in den engen Grenzen zeitlich befristeter Projekte erlaubt. Also keine Grundfinanzierung. Läuft der Förderungszeitraum ab, gehen selbst als gut bewertete Projekte zu Ende. Es sei denn, das jeweilige Sitzland springt als Finanzier in vollem Umfang ein. Sollte sich das Sitzland dazu außerstande sehen und die Verstetigung gar nicht oder nur über Umschichtungen in den Hochschuletats erreichen, wäre das eine Katastrophe für die Unis.

Darum betrachtet Margret Wintermantel, die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), befristete Projekte wie den Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative für neue Studienplätze als „Tropfen auf dem heißen Stein, denn sie ermöglichen keine Planungssicherheit“: „Dauerstellen für wissenschaftliches Personal können so nicht geschaffen werden“, erklärt sie. Wenn den Hochschulen in Zukunft nach den kritischen Jahren 2017 und 2020 geholfen werden soll, muss es um eine bessere Grundfinanzierung auf Dauer und nicht auf wenige Jahre gehen. Die Länder allein schaffen eine erweiterte Grundfinanzierung nicht. Sie ersticken in den Milliardenaufwendungen für das Personal: für Lehrer, Wissenschaftler und Professoren.

Die Vertraute von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen, sieht nur Chancen für „eine kleine, aber feine“ Grundgesetzänderung zugunsten der Hochschulen, nicht aber zugunsten der Schulen. Sonst gehe die in dieser Legislaturperiode gegebene Chance verloren. Allerdings wirft die Opposition Schavan inzwischen vor, sogar die Hochschulen im Regen stehen lassen zu wollen. Schavan gehe es nur um die Zukunft von Eliteeinrichtungen und um ihr Projekt einer Fusion von Charité und Max-Delbrück-Centrum, nicht aber um Bundeshilfen für die Hochschulen in der Fläche: „Einrichtungen an Hochschulen“ soll der Bund laut Schavan nach einer Änderung des Grundgesetzes fördern dürfen. Diese Formulierung erlaubt jedenfalls die Interpretation, Schavan denke nicht an die Hochschulen in der Breite.

Anders die SPD. Sie will klotzen, nicht kleckern: Es wäre eine „Fehlentscheidung“, sich bei der Grundgesetzänderung nur auf die Hochschulen zu beschränken. Angesichts von 60 000 Schulabbrechern und 7,5 Millionen Analphabeten wäre eine Konzentration der Bundesmittel auf den Wissenschaftsbereich eine „Schieflage“, erklärt die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft, Ulla Burchardt (SPD). So sehen es auch die Grünen und die Linke.

In den Ländern verschwimmen diese Parteilinien jedoch. Das von CDU und FDP regierte Schleswig-Holstein will Bundeshilfen auch für die Schulen ermöglichen. Die Übertragung der Verantwortung für Bildung und Wissenschaft auf die Länder habe bislang zu keiner hinreichenden Verlagerung der Finanzierungsmittel geführt. Deswegen fordert Schleswig-Holstein eine Änderung des Grundgesetzartikels 104b mit folgenden Zielen: Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen gewähren, die auch „zum Ausgleich unterschiedlicher Leistungsfähigkeit in Bildung und Wissenschaft einschließlich Infrastruktur erforderlich sind“.

Das von der SPD regierte Land Hamburg möchte ebenfalls den Weg über den Artikel 104 gehen, aber durch Einführung eines neuen Artikels 104c. Danach soll der Bund den Ländern „Finanzhilfen im gesamten Bildungsbereich und zudem dauerhaft leisten“. Diesen Finanzhilfen müssten jedoch alle Länder zustimmen.

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