W-Besoldung : Leistung kann sich lohnen

13.02.2012 00:00 UhrVon Anja Kühne

Seit 2005 die Umstellung von der C-Besoldung zur W-Besoldung begann, wird darüber gestritten, ob das Gehalt dem Amt eines Professors angemessen sei.

Am morgigen Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Professorenbesoldung verfassungskonform ist. Ein hessischer Professor hatte geklagt, weil er sein Grundgehalt in der Stufe W2 nicht für amtsangemessen hält. Seit 2005 gilt für neu berufene Professorinnen und Professoren nicht mehr die einheitliche C-Besoldung, die mit zunehmendem Alter steigt. Stattdessen gibt es die W-Besoldung, bei der ein garantiertes Grundgehalt durch zusätzliche befristete oder unbefristete Leistungsbestandteile aufgestockt werden kann: für besondere Leistungen in der Forschung (etwa Publikationen, Preise, Patente) und in der Lehre oder für die Wahrnehmung von Funktionen an der Hochschule, etwa als Dekanin oder Dekan.

Auf der niedrigsten Stufe W1 für Juniorprofessoren lassen sich in der Regel keine Zuschläge verdienen. Professoren an Fachhochschulen wie an Universitäten können auf die Stufen W2 oder W3 eingruppiert werden. In den Ländern bekommen die Professoren unterschiedlich hohe Grundgehälter.

So bekommt ein Professor, der in Berlin noch auf der alten Besoldungsstufe C4 eingruppiert ist, ein Endgrundgehalt von 6391 Euro. Ein Berliner Professor in der neuen Besoldungsstufe W3 bekommt ein Grundgehalt von 4890 Euro. Der Höhe der Zuschläge durch die Uni-Leitung sind theoretisch keine Grenzen gesetzt. Allerdings sind die Personaletats der Hochschulen gedeckelt. Leistet sich eine Hochschule viele Spitzenverdiener, muss sie anderen Professoren weniger bezahlen. Wie einzelne Hochschulen ihr Gehaltsgefüge gestalten, betrachten sie als ihr Geheimnis. Die Freie Universität teilt jedoch mit, sie habe die Ausnahmemöglichkeit, über die Besoldungsgruppe B10 (monatlich 10316 Euro) hinauszugehen, noch nicht angewendet.

Abgesehen von ihrem Sold verdienen viele Professoren noch in Nebentätigkeiten hinzu, oft in erheblicher Höhe.

Heinz Sielmann Stiftung

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