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Wissenschaftliches Fehlverhalten: Wer an Berlins Hochschulen betrügt

An Berliner Hochschulen hat es in den vergangenen fünf Jahren 42 Verdachtsfälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten gegeben. In 22 Fällen haben die Hochschulen daraufhin Untersuchungen mutmaßlicher Plagiate oder Fälschungen eingeleitet.

Das geht aus der Antwort der Wissenschaftsverwaltung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus hervor. In acht dieser Fälle konnte Fehlverhalten nachgewiesen werden, heißt es in der Antwort von Staatssekretär Knut Nevermann. Zweimal sei ein Promotionsverfahren beendet, zweimal ein Doktortitel entzogen worden, in einem Fall sei das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Eidesstattliche Erklärungen, in denen die Autoren versichern, dass sie die Arbeit eigenhändig verfasst haben, hält die Wissenschaftsverwaltung nicht für notwendig. Die üblichen schriftlichen Erklärungen würden „zu Recht als ausreichend erachtet“, heißt es. Auf Initiative Berlins werde sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) mit der Qualitätssicherung in der Wissenschaft beschäftigen.

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