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Justiz

Wie starb Oury Jalloh?

Zeugen mit Gedächtnislücken, rätselhafte Indizien: Zwei Dessauer Polizisten stehen vor Gericht, weil sie einen Schwarzen verbrennen ließen. Nun hat der Prozess eine Wende genommen. Eine Halbzeitbilanz.
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Trauer um Oury Jalloh: Im März stehen Angehörige am geöffneten Sarg. - Foto: ddp
Wenn ein Gerichtsverfahren eine Wende nimmt, passiert das oft mit viel Getöse. Ein Zeuge packt aus, ein Beweis taucht auf, oder ein Täter gesteht. Es gibt aber auch Prozesse, die allmählich die Richtung ändern. Weil sich die Widersprüche häufen. Weil irgendetwas nicht stimmen kann. Oder weil einer neugierig wird.

Manfred Steinhoff ist so einer, der neugierig geworden ist. Er ist Richter am Landgericht Dessau, ein hagerer, etwas griesgrämig wirkender Herr, dem der Zorn schnell das Blut in den Kopf jagen kann. Wenn das Publikum murrt, poltert er gern mal los. Besonders wütend wird Richter Steinhoff, wenn er das Gefühl bekommt, ein Zeuge lüge ihn an. „Der Beamte, der hier falsch ausgesagt hat, muss ans Kreuz genagelt werden“, hat er neulich gedroht. Das war die Wende.

Landgericht Dessau, ein moderner Zweckbau, Schauplatz eines angespannten Gerichtsverfahrens. Hier wird der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh verhandelt, der am 7. Januar 2005 in einer Zelle der Polizeiwache Dessau verbrannt ist. Als er stirbt, ist er mit Händen und Füßen an die Pritsche einer Zelle gekettet. Wie er an ein Feuerzeug kommt und warum ihn keiner rausholt, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Jalloh seine Matratze angezündet hat. Und dass der verantwortliche Polizeibeamte den Feueralarm mehrfach abgedreht und die mögliche Rettung unterlassen hat.

Das ist allerdings nur ein fiktiver Handlungsablauf, bruchstückhaft wie das meiste, was man über Oury Jalloh weiß. Er ist vermutlich 37, als er stirbt, stammt aus Sierra Leone, ist vor dem Bürgerkrieg nach Guinea geflohen, dann weiter nach Deutschland, und er hat das Pech, dass sein Asylbewerberheim in Sachsen-Anhalt steht.

Es ist nicht bekannt, warum Oury Jalloh dort trinkt und Drogen nimmt, wieso er abrutscht. Freunde beschreiben ihn als hilfsbereiten Kerl, der aber laut werden kann, wenn er säuft. Er regt sich auch über seine Ex-Freundin auf. Die ist aus der Gegend und hat ein Kind von ihm. Kurz nach der Geburt darf Jalloh das Kind nicht mehr besuchen. Sie gibt es zur Adoption frei.

Landgericht Dessau, 27. März 2007, Saal 18, Prozessauftakt. Menschenrechtler aus der halben Welt sind gekommen und Aktivisten gegen Rassismus, die zwei Jahre auf dieses Verfahren gedrängt haben. Die Stimmung ist gereizt, im Publikum glauben viele, dass Oury Jalloh tot ist, weil Polizisten es so wollten. Richter Steinhoff hat lange gezögert, das Verfahren zu eröffnen, und er hat offenbar wenig Lust auf so viel Emotion. Die Mutter des Toten ist aus Guinea angereist, eine kleine Dame in einem traditionellen Gewand, in das sie sich immer weiter zurückzieht. Ihr gegenüber zwei Polizisten.

Andreas S. ist 46 Jahre alt, er ist kein großer Mann und gehört nicht zu denen, die gelernt haben, große Gefühle zu zeigen. Der Polizist wirkt wie verschanzt hinter einer bewegungslosen Miene, er ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Das ist eine Straftat, die man vorsätzlich begeht. Andreas S. sagt, er bedauert, dass ihm „nicht vergönnt“ war, das Leben des Oury Jalloh zu retten. Dann erzählt er seinen 7. Januar 2005.

Andreas S. ist früh um sechs im Revier. Er ist damals Dienstgruppenleiter und arbeitet in der Einsatzzentrale im ersten Stock des Hauses. Da koordiniert er die Kollegen, er muss viel telefonieren und ist verantwortlich für den Gewahrsam im Keller. Kurz nach acht geht ein Notruf ein, eine Frau fühlt sich belästigt. Eine Streife wird hingeschickt.

Was die vorfindet, berichtet der Polizeibeamte Udo S. dem Gericht. Frauen und Männer von der Stadtreinigung stehen an der Straße und etwas abseits „dieser Mann da“. Eine der Frauen sagt aus, dass sie Angst gekriegt hat vor dem Ausländer, der ihr hinterher torkelte. Der Beamte erzählt, wie er „sehr vorsichtig“ auf ihn zuging, er hat Handschuhe an. Aids und so. „Ausweis“, sagt er, „Passport.“ Der Mann „blökt“, sagt der Polizist.

Oury Jalloh ist wütend, er will sich nicht ausweisen. Die Beamten bugsieren Jalloh in den Wagen, er tritt um sich, Udo S. nimmt ihn in den Schwitzkasten. Als eine Vertreterin der Nebenklage fragt, welche Straftat eigentlich vorlag, sagt er: „Belästigung.“ Anzeige wurde nie erstattet.

Der zweite Beamte, der bei der Auseinandersetzung dabei ist, heißt Hans-Ulrich M. und hat die Statur eines Basketballers. Er ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er bei der Durchsuchung von Oury Jalloh ein Feuerzeug übersehen haben soll. M. sagt, da war kein Feuerzeug. Er schildert, dass er Jalloh in den Keller der Wache befördert, ihn auf eine Liege zwingt, ein Arzt Blut abnimmt. Jalloh wehrt sich. Brüllt. Schlägt angeblich mit dem Kopf auf den Tisch. Er hat fast drei Promille Alkohol im Blut, und er hat gekokst, der Arzt erklärt ihn trotzdem für gewahrsamstauglich.

Jalloh weiß nicht, dass es Computerprobleme bei der Überprüfung seiner Personalien gibt. Es wird ihm auch nicht mitgeteilt, warum er überhaupt überprüft wird. Hans-Ulrich M. und Udo S. schleppen ihn in Zelle fünf, ketten ihn an eine Pritsche. Eine Fußfessel bringt ein Kollege aus dem Dienstzimmer von oben mit.

Schon möglich, dass bei dem Handgemenge ein Feuerzeug auf den Boden fällt. Der Arzt ist Raucher, der durchsuchende Beamte auch. Die Anklage glaubt, dass Jalloh das Feuerzeug, das man bei seiner Leiche finden wird, irgendwie aus seiner Hose zerrt. Er nestelt möglicherweise die Naht der Matratze auf und zündet ihre Füllung an, damit man ihn losmacht.

Aber es gibt da noch eine andere Theorie. War jemand in Jallohs Zelle und hat ihn provoziert? Die Anwälte der Nebenklage stellen viele Fragen, die in diese Richtung gehen. Es gibt eine Zeugin, die sagt: Da könnte eine Visite um elf Uhr 30 gewesen sein; im Gewahrsamsbuch ist sie nicht vermerkt. Es ist unklar, wer das war. Aber es gibt einen zweiten Zugang zum Gewahrsam, der durch stille Keller führt.

Das klingt nach Räuberpistole, zu abenteuerlich, um wahr zu sein. Doch es tauchen mehr seltsame Details auf. Mehrere Beamte sehen eine Pfütze vor Jallohs Pritsche. Kein Urin, versichert einer. Was dann? Hat da jemand Spuren verwischt? Warum stirbt Jalloh mit frisch gebrochener Nase? Weil er sich selbst verletzt hat, wie die Beamten behaupten? Oder verpasst ihm in der Zelle jemand eine Lektion? Vier Beamte und der Arzt sagen, Jalloh sei äußerlich unverletzt gewesen. Hans-Ulrich M. allerdings hat Blut in seinem Gesicht gesehen.

Und wo hält sich Hans-Ulrich M. auf, als der Brand ausbricht? Er kommt kurz vor halb zwölf mit dem Kollegen Udo S. von einer Streifenfahrt zurück. Der Kollege geht essen und wird aussagen, dass Hans-Ulrich M. nicht mitkommt. Auch als es später brennt und alle in den Hof rennen, sieht S. ihn nicht.

Als Polizeiobermeisterin Beate H.vor den Richter tritt, glauben viele, dass jetzt Licht in die Sache kommt. Beate H. ist 39, sie wirkt tüchtig und gut vorbereitet, auch wenn sie immer wieder in Tränen ausbricht. Sie wirkt auch ehrlich. Die Beamtin ist eine Art Kronzeugin, weil sie als einzige den Dienstgruppenleiter Andreas S. belastet hat. Das korrigiert sie vor Gericht. Man habe sie falsch zitiert.

Am Tag, als Oury Jalloh stirbt, arbeitet Beate H. mit Andreas S. in der Einsatzzentrale im ersten Stock. Sie kriegt mit, dass ein Mann unten im Gewahrsam „fixiert“ wird. Sie stellt die Sprechanlage an und hört, wie er mit den Ketten klappert und flucht. Er will losgemacht werden. Sie hört Kollegen mehrfach die Zelle kontrollieren, immer wenn sie weg sind, beruhigt sie Jalloh. Gegen elf Uhr 30 gelingt ihr das nicht mehr. Jalloh ruft, „komm zurück“, jetzt so laut, dass die Sprechanlage klirrt. Beate H. geht runter, sie sieht Jalloh, ihr fällt nichts Besonderes auf.

Als sie wieder oben ist, hört der Krach nicht auf. Andreas S. stellt die Anlage leise, er fühlt sich beim Telefonieren gestört. Beate H. sagt ihm „ziemlich deftig“ die Meinung und dreht wieder laut. Gegen zwölf Uhr hört sie etwas, das sie für ein „Plätschern“ hält. „Jetzt gehst du“, sagt sie zu ihrem Kollegen, dann fiept der Feueralarm der Zelle. Andreas S. drückt ihn zweimal kurz hintereinander aus. „Wir haben eigentlich beide zur gleichen Zeit gesagt, jetzt spinnt das Ding“, sagt Beate H., da unten könne doch nichts brennen. Womöglich ein Fehlalarm.

Dann schlägt auch der Alarm des Lüftungsschachts an. Erst jetzt sei der Kollege aufgebrochen, auf ihr Drängen hin, sagt Beate H. in ihrer ersten Vernehmung. So steht es jedenfalls im Protokoll. Die Anklage schließt daraus, Andreas S. habe billigend in Kauf genommen, dass der Mann in Gewahrsam verletzt wird. Vor Gericht rückt Beate H. das zurecht. Beim ersten Alarm sei Andreas S. schon auf dem Sprung gewesen, mit dem Schlüssel in der Hand. Beim zweiten habe sie ihn im Raum „definitiv nicht gesehen“. Wann er genau weg ist, sagt sie nicht. „Mein Arbeitsplatz ist mit dem Rücken zur Tür. Es ist unmöglich zu sehen, wann er rein- und rausgegangen ist.“ Aber wieso reingegangen? Ist Andreas S. noch mal zurückgekommen? Dann hätte Beate H. einen entscheidenden Punkt ausgelassen. Ihre Aussage wirkt nicht wie eine Lüge, aber so, als fehle da was. Die Beamtin steckt womöglich in der Klemme – zwischen Loyalität und ihrem Gewissen.

Es hat auf der Dessauer Wache schon einen Tod in der Zelle gegeben. 2002 landet Mario Bichtemann schwer alkoholisiert im Gewahrsam. Er bleibt fünf Stunden unkontrolliert, aus dem Ohr läuft Blut, und als ein Beamter Alarm schlägt, weil er nicht aufwacht, lässt man ihn liegen. Bichtemann stirbt an einem Schädelbruch. Arzt und Dienstgruppenleiter sind die gleichen wie im Fall Jalloh, auch Beate H. ist damals dabei. Vergessen hat sie das nie; man merkt es ihr an.

Gerhard M. betritt den Gerichtssaal mit einem ängstlichen Gesichtsausdruck. Er ist vom Typ Familienvater und einer, der wie so viele Beamte hier von Gedächtnislücken geplagt wird. „Weiß nicht“, „kann ich Ihnen nicht sagen“, so geht das lange, bis Richter und Staatsanwalt ungemütlich werden. Gerhard M. ist ein wichtiger Zeuge, denn er folgt Dienstgruppenleiter Andreas S. an jenem Tag runter in den Gewahrsam. Der Kollege läuft „zügig“, sagt Gerhard M., er trödelt nicht.

Was sich dann im Gewahrsam abspielt, fügt sich nur widerstrebend zusammen. Andreas S. sagt, als er ankommt, ist alles zu spät. Rauch schlägt ihm entgegen, er kann nicht mehr in die Zelle. Gerhard M. beschreibt es ähnlich. Beate H., die die Szene über die Sprechanlage verfolgt, hört, wie die Kollegen die Tür öffnen. Oury Jalloh lebt da noch, sagt sie, er schreit nicht um sein Leben, sondern sagt matt: „Feuer.“ Dann hört sie Schritte und denkt, die Kollegen schleppen ihn raus.

Es schleppt aber keiner Jalloh raus. Gerhard M., der so vieles vergessen hat, wird noch mal vorgeladen, und da bricht es aus ihm heraus: dass er doch noch rein kann damals in die Zelle, dass er den brennenden Körper da liegen sieht. „Er war arretiert. Wo der Schlüssel war, weiß ich nicht. Ich konnte ihm da absolut nicht helfen.“ Er versucht noch, mit einer Decke zu löschen. Wenn das stimmt, verbrennt Oury Jalloh vor seinen Augen.

Und wo ist Dienstgruppenleiter Andreas S.? Gerhard M. sagt, er sei weggerannt, als die Tür offen war, „Hilfe holen“. Einen Feuerlöscher? Oder fehlen Andreas S. auch die Schlüssel für die Fußfesseln? Beim Anlegen hat ein Kollege sie dem Beamten Udo S. von oben gebracht. Er wird auch später der Feuerwehr Schlüssel geben. Stecken sie noch in seiner Tasche? Der Prozess um den Tod des Oury Jalloh ist in die Sommerpause gegangen, aber danach wird er in eine andere Richtung führen. Manfred Steinhoff, der Richter, hat angefangen, Zeugen zu vereidigen. Er glaubt den Beamten offenbar nicht mehr, er sagt, er ist entsetzt. Wie kann es sein, fragt er Andreas S., dass er behauptet, er habe auf dem Weg in den Gewahrsam einen Vorgesetzten angerufen? Der Vorgesetzte sagt, das stimmt, zwei Kollegen aber bestreiten es. Gab es da Absprachen, vorsätzliche Verdrehungen?

„Dieser Beamte, der gelogen hat, muss raus“, sagt Richter Steinhoff, schließlich sei das hier keine „Bananenrepublik“.

Eine Woche war für den Prozess anberaumt. Er wird wohl lange dauern.
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Comment
von herfurthschmidt herfurthschmidt ist gerade offline | 30.7.2007 9:45 Uhr
so viel Zufall gibts doch gar nicht
Es liest sich schlimmer als ein Krimi, wie Oury Jalloh zu Tode kam. Und es stinkt zum Himmel! So viele unglückliche Zufälle passieren nicht einfach. Es stellt sich die Frage nach dem Motiv. Oder braucht es kein Motiv und ein Menschenleben ist in Dessau nicht viel wert.
Comment
von charlotte charlotte ist gerade offline | 30.7.2007 10:25 Uhr
charlotte
Fremdenfeindlichkeit ist im Osten der Republik noch immer an der Tagesordnung. Dem "Tagesspiegel" und Frank Jansen sei Dank für die Berichterstattung über fremdenfeindliche und rechtsra-
dikale Straftaten. Ich habe das Gefühl Polizei und zum Teil auch die Justiz sind auf dem "Rechten" Auge blind. Immer wieder rate ich Menschen, die nicht "Deutsch" aussehen: Macht keinen Urlaub in den neuen Bundesländern. Euer Leben ist dort in Gefahr.
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von unbekannt | 30.7.2007 13:57 Uhr
Immer schön locker bleiben
denn über Schuld und Unschuld entscheidet das Gericht.

Meine voreingenommenen Vorredner sollten das beachten.

Ebenso der Unsinn mit der Warnung vor Reisen in bestimmte Bundesländer.
Im Verhältnis der Straftaten passieren politisch motivierte Straftaten in allen Bundesländern. In Berlin sogar mehr Linksradikale Straftaten (wie Autos anzünden/beschädigen) als Rechtsradikale.

Manche großaufgemachten Sachen wie zb. diese Geschichte in Potsdam hat sich ja auch etwas ganz anders rausgestellt.

Also erst mal den Prozess abwarten.
Comment
von schmili schmili ist gerade offline | 2.8.2007 20:08 Uhr
Endlich
Ich verfolge den Prozessverlauf im Fall Jalloh schon seit längerem und fragte mich immer dringlicher, wann denn diese haarsträubenden Verstrickungen einmal für die breitere Öffentlichkeit dokumentiert würden.
So viel "Vergesslichkeit" und "Ungereimtheit" sind doch in einem strikt geregelten und dokumentierten Ablauf einer Polizeistation gar nicht möglich!? Vor allem, wenn man bedenkt wie bürokratisch exakt normalerweise jeder Vorhang in jeder Behörde Deutschlands erfasst werden muss!

Ich hoffe auf eine möglichst umfassende Aufklärung!

S.

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