Arbeit muss sich lohnen – mit dieser Begründung hatten SPD und Union Ende vergangenen Jahres die Zuverdienstmöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen verbessert. Wer einen 400-Euro-Minijob annimmt, darf seitdem 160 Euro behalten, ohne dass sie auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden. Fast 400 000 Leistungsempfänger nutzen bereits diese Hinzuverdienstmöglichkeit. Nun drehen einige Unionspolitiker den Spieß um: Weil Arbeitslose ihren staatlichen Transfer mit einem Nebenjob aufstocken können, solle man ihnen den Regelsatz von 345 Euro im Monat kürzen.
Wer weniger Unterstützung vom Staat erhält, für den steigt der Anreiz, einen Job anzunehmen – in der Theorie der volkswirtschaftlichen Lehrbücher klingt das einleuchtend. Doch selbst Ökonomen wie Alexander Spermann vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sind skeptisch, dass durch die Leistungskürzung schnell neue Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Spermann plädiert daher dafür, zunächst zeitlich befristete Einkommenszuschüsse zu gewähren, die großzügiger als die bisherigen Zuverdienstmöglichkeiten sind, bevor die Regelsätze gesenkt werden.
Derzeit gibt es 3,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die das ALG II beziehen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhält eine Bedarfsgemeinschaft 831,08 Euro monatlich. Der Betrag setzt sich zusammen aus 340 Euro Arbeitslosengeld II, 14 Euro Sozialgeld für Kinder, die im Haushalt leben, 277 Euro für Miete und Heizkosten, 198 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen sowie zwei Euro für Mehrbedarf. Damit sind individuelle Zuschläge gemeint: zum Beispiel Geld für die Erstausstattung der Wohnung oder für Kranke, die eine spezielle Ernährung brauchen.
Hintergrund für die Forderung der Union nach Leistungskürzungen ist in erster Linie die Ausgabenentwicklung beim Arbeitslosengeld II: Für dieses Jahr hat der Bund 22,4 Milliarden Euro veranschlagt – tatsächlich aber werden die Kosten darüberliegen. Die Unions-Haushälter rechnen mit Mehrausgaben von bis zu fünf Milliarden Euro. Anlass also, nach Sparvorschlägen zu suchen.
Für die steigenden Ausgaben sind verschiedene Faktoren verantwortlich: Helmut Rudolph vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verweist darauf, dass inzwischen mehr Menschen ihren Anspruch auf staatliche Leistungen geltend machen. Früher hätten viele Sozialhilfe „wegen kleiner Beträge, aus Unkenntnis oder Scham“ nicht beantragt. So kommt der Wirtschaftsprofessor Richard Hauser in einer Studie zum Ergebnis, dass die Dunkelziffer bei der früheren Sozialhilfe hoch war: Nur einer von zwei Arbeitslosen mit Anspruch auf Stütze meldete sich beim Sozialamt. Bei Geringverdienern beantragte nur einer von dreien aufstockende Sozialhilfe.
Zudem vermutet Rudolph, dass mehr ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger ins ALG II rutschen. Sie wurden zunächst als nicht bedürftig eingestuft, weil sie anrechenbare Einkünfte hatten. Doch mittlerweile haben sie ihre Sparguthaben so weit aufgebraucht, dass sie ALG II beantragen können. Welche Rolle „Missbrauch“ spielt, lässt sich laut Rudolph nur schwer beziffern.
Dass Hartz IV wirklich zu einer Kostenexplosion geführt hat, ist ohnehin fraglich. Auch wenn ein Vergleich schwer fällt, deutet viel darauf hin, dass das neue ALG II – mit dem Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt wurden – nicht viel teurer als das alte System ist. Denn vor Hartz IV gab der Staat insgesamt 27,6 Milliarden Euro für Arbeitslosen- und Sozialhilfe aus. Im Jahr 2005 zahlte der Bund für das ALG II rund 25 Milliarden Euro.
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