Zeitung Heute : Berlins Polizei kontrollierte Handydaten

20.01.2012 00:00 UhrVon Karin Christmann, Lars von Törne

Flächendeckende Auswertung bei der Suche nach Autozündlern in den Stadtbezirken.

Berlin - Um Straftäter zu fassen, hat die Berliner Polizei in den vergangenen Jahren offenbar in großem Umfang Handy-Verbindungsdaten ausgewertet – eine Maßnahme, von der auch viele Unbeteiligte betroffen waren. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte am Donnerstag mit Blick auf die Serie von Autobränden im vergangenen Sommer, seiner Einschätzung nach sei damals das Ermittlungsinstrument „in erheblichem Maße“ genutzt worden. 2011 hatte es in Berlin mehrere Monate lang eine Serie von Brandstiftungen an Autos gegeben. Die Taten geschahen in vielen verschiedenen Stadtteilen zu unterschiedlichen Zeiten. Von einer entsprechenden Auswertung von Handydaten ist also eine hohe Zahl Berliner Bürger potenziell betroffen.

Von der Berliner Opposition kam scharfe Kritik. Sie forderte gemeinsam mit der SPD, das Thema am Montag im Abgeordnetenhaus zu behandeln.

Das Internetblog netzpolitik.org hatte am Donnerstag Dokumente zu einer Autobrandstiftung in Friedrichshain veröffentlicht, die sich bereits im Oktober 2009 ereignete und bei der den Unterlagen zufolge „geringer Sachschaden“ entstand. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Tiergarten mit Erfolg beantragte, die Verkehrsdaten von 13 Mobilfunkzellen, also Sendestationen für den Handy-Empfang, auswerten zu dürfen. Dabei ging es nicht darum, die Handys Verdächtiger zu überwachen, sondern es wurden die Verbindungsdaten aller Personen überprüft, die in der Nacht der Brandstiftung zwischen 3.45 Uhr und 5 Uhr im fraglichen Gebiet ihr Handy nutzten oder auch eine SMS erhielten. Die Staatsanwaltschaft hat die Echtheit der Dokumente bisher weder bestätigt noch bestritten. Sie gelten in Polizeikreisen jedoch als „vermutlich authentisch“.

Offenbar wurden Daten ausgewertet, die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung erhoben worden waren. Überprüft werden kann so beispielsweise, wer wann wie lange und mit wem telefonierte – der Inhalt eines Gesprächs wird aber nicht erfasst. Im März 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Vorratsdatenspeicherung in der bis dahin praktizierten Form nicht rechtens sei. Seitdem sind die Telekommunikationsanbieter nicht mehr zur Speicherung der Daten verpflichtet. Datenschützer werfen ihnen aber vor, die Praxis in einer rechtlichen Grauzone fortzusetzen. Wie die Aussagen des Sprechers der Berliner Staatsanwaltschaft nahelegen, trifft dies zu, und auch die Ermittlungsbehörden nutzen diese Grauzone. Allgemein seien die Abfragen im Zusammenhang mit schweren Straftaten „nicht unüblich“, Grundlage seien stets richterliche Beschlüsse, sagte der Sprecher. Die Polizei hat die Frage, ob es noch im letzten Sommer Auswertungen gab, bisher nicht beantwortet. Sie teilte aber mit, dass immer richterliche Beschlüsse vorlagen.

2011 hatte ein ähnlicher Fall in Dresden Debatten ausgelöst: Während einer Demonstration gegen Neonazis wurden im Februar mehr als eine Million Handydaten gesammelt und später ausgewertet. In der Folge wurde der Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch abberufen.

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