Zeitung Heute : Boxenstopp im Hinterhof

23.07.2011 02:00 UhrVon Tong-Jin Smith
Garagen für den Hausgebrauch. Dieses Modell eines Berliner Herstellers kostet knapp 600 Euro. Foto: Promo kiwabo/Boris Goldammer Visionautik
Garagen für den Hausgebrauch. Dieses Modell eines Berliner Herstellers kostet knapp 600 Euro. - Foto: Promo kiwabo/Boris Goldammer Visionautik

Kinderwagen und Fahrräder im Treppenhaus sind oft Ärgernisse und brandgefährlich. Es gibt Alternativen

Für die einen ist er eine Notwendigkeit, für die anderen ein Ärgernis: der Kinderwagen. Insbesondere dann, wenn er im Hausflur, am Treppenabsatz, im Eingangsbereich oder vor den Briefkästen steht. In dieser Woche sind wieder Kinderwagen und andere in Hausfluren abgestellte Gegenstände in Flammen aufgegangen. Wie die Polizei meldet, wurde in Prenzlauer Berg ein Kinderwagen in einem Hausflur in Brand gesteckt und anschließend die Kellertreppe heruntergestoßen. Eine Mieterin erlitt durch den starken Rauch eine Atemwegsreizung und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu solchen Brandstiftungen, mal aus Wut, mal als dummer Streich.

„Es handelt sich hierbei um Einzeltäter“, sagt ein Polizeisprecher. „Es gibt keine marodierenden Banden, die durch die Stadt ziehen und Kinderwagen anzünden.“ Die beste Präventivmaßnahme sei daher, einfach keine Kinderwagen im Hausflur oder im Treppenhaus abzustellen – und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen bieten sie dann keine Angriffsfläche für potenzielle Brandstifter, zum anderen werden auch keine Diebe angelockt. Außerdem sollte die Haustür stets geschlossen gehalten werden, vor allem nachts.

Aber wohin mit dem Vehikel, wenn in der eigenen Wohnung der Platz knapp ist oder man nicht Kind und Kegel nach jedem Ausgang fünf Stockwerke hinaufschleppen möchte? Im Neubau ist das in der Regel kein Problem. Heute wird schließlich kaum ein Mehrfamilienhaus ohne Fahrstuhl oder ebenerdigen Abstellraum für Fahrräder, Kinderwagen und Bobbycars gebaut. Aber im Altbau sieht dies anders aus. Das bestätigt auch Michael Wagner, verantwortlich für das Bestandsmanagement beim Wohnungsunternehmen Howoge in Berlin. „Dort, wo es möglich ist, haben wir Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Ansonsten werben wir dafür, dass man Vernunft walten lässt und im nachbarschaftlichen Miteinander gute Lösungen findet.“ In den Großsiedlungen, wo die Howoge zwei Drittel ihrer Wohnungen hat, wurde in den Häusern je nach Bautyp entweder Platz im Erdgeschoss oder auf den Etagen geschaffen. So funktionierte man etwa in einigen Häusern die Räume der alten Müllabwurfanlage in Abstellräume um, wo Kinderwagen auf der Etage gut untergebracht sind.

Rein rechtlich gesehen sind Vermieter aber nicht dazu verpflichtet, einen Stellplatz für Kinderwagen einzurichten. Sie können aber ihre Mieter mit Bezug auf die Bauvorschriften darauf hinweisen, dass die Hausflure aus Sicherheits- und Brandschutzgründen frei bleiben sollen. Mieter können also ihre Kinderwagen durchaus im Hausflur abstellen, sofern sie andere nicht behindern, und müssen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Das bestätigen verschiedene Gerichtsurteile. „Dem Vermieter sind die Hände gebunden“, sagt Rechtsanwalt Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund. „Er kann nur zugucken, denn das Treppenhaus und der Hausflur sind zur Mitbenutzung vermietet. Einigen müssen sich die Mieter unter sich.“ In Eigentumswohnungen sei das anders. Da können Hausnachbarn per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung dazu verdonnert werden, ihre Kinderwagen von den Gemeinschaftsflächen zu entfernen und im Keller oder in der eigenen Wohnung zu parken.

Dabei gibt es Alternativen. „Sofern im Hof neben den Mülltonnen genug Platz ist, ist ein abschließbarer Verschlag ein guter Ort“, so David Eberhart, Sprecher des Verbands Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU). Allerdings rät er mit Blick auf die Brand- und Einbruchsgefahr Mieter davon ab, Schuppen der Marke Eigenbau aufzustellen. Besser sind professionell errichtete Kleingaragen, die nicht nur Kinderwagen, sondern auch Fahrrädern, Mofas oder Rollatoren einen sicheren Unterstand bieten. So wie die Radgaragen der Firma die-zweiradgarage. Die abschließbaren Holzkonstruktionen haben ein klappbares Vorderdach, das sich mittels Gasfedern ohne Kraftanstrengung nach oben öffnen lässt und das Manövrieren erleichtert. Noch besser ist die kompakte Kinderwagenbox „Kiwabo“, die in den Berliner Werkstätten für Behinderte aus verzinktem Stahlblech gefertigt und in zwei Größen angeboten wird, damit auch Zwillingswagen, Fahrradanhänger und Rollatoren vor Wind und Wetter geschützt sind und immer noch Platz für Buddelsachen, Gehräder oder Sprudelkisten ist.

„Die Box wird fertig montiert geliefert und passt mit ihrem Design auch zum Zeitgeist“, sagt Geschäftsführer Felix Berghöfer, der vor allem große Wohnungsbaugesellschaften zu seinen Kunden zählt. Sie vermieten ihre Boxen in der Regel für fünf bis zehn Euro im Monat und bleiben so auch mittelfristig nicht auf dem Investment sitzen. „Die Mieter akzeptieren die Gebühren, und in drei bis vier Jahren amortisieren sich die Kosten, während eine Box schon mal zehn Jahre hält und problemlos von einem Grundstück zum anderen umziehen kann, wenn sich der Bedarf der Mieter ändert“, sagt Berghöfer und bestätigt, dass nach den Bränden im ersten Quartal die Nachfrage berlinweit gestiegen sei, außer im kinderwagenreichen Prenzlauer Berg, wo bisher noch keine einzige Box steht. Obwohl sogar die XL-Box mit ihren kompakten Maßen auch in kleinen Innenhöfen Platz findet.

Wo aber sichere Garagen oder Schuppen fehlen, lautet der Rat von BBU-Sprecher David Eberhart: „Lieber den Kinderwagen nachts in den Keller oder doch in die Wohnung tragen. Oder man benutzt statt Kinderwagen ein Tragetuch oder eine Babytrage. Dann erübrigt sich das Abstellproblem sowie das Brand- und Diebstahlrisiko.“

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