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Verfassungsschutz: Die Akte Pau

Freiwillig geschah gar nichts. In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren erzwang die Linken-Bundestagsabgeordnete Petra Pau Auskünfte über die beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu ihr vorliegenden Akten.

Von Matthias Meisner

Der Verfassungsschutz wies den Antrag von Petra Pau - gestellt im Juni 2006 - zunächst zurück. Fast zwei Jahre später, im Mai 2008, gab das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt auf, die Personenakte Pau vorzulegen. Drei Aktenordner durfte die Vizepräsidentin des Bundestages dann schließlich 2009 in einer Anwaltskanzlei in Marburg einsehen, in der die Prozesse der Linken gegen den Verfassungsschutz betreut werden.

Doch was sie zu lesen bekam, war vor allem: geschwärzt. Oder es fehlte ganz. Hunderte von Seiten wurden nur mit Schwärzungen vorgelegt, mehr als hundert wurden ganz oder teilweise ausgetauscht, Dutzende weitere Seiten gar nicht vorgelegt.

In einem 41-seitigen Schriftsatz an das Kölner Verwaltungsgericht begründete das Bundesinnenministerium als Dienstherr des Verfassungsschutzes, warum so viel fehlte. Aktenzeichen, Organisationskennzeichen, Signaturen und Arbeitstitel wurden geschwärzt, um Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Geheimdienstes zu verhindern. Auch Unterstreichungen oder sonstige Hervorhebungen in Texten sollte Pau nicht zur Kenntnis bekommen – selbst diese könnten aus Sicht der Behörde „Rückschlüsse auf operative Interessen und Ziele“ zulassen. Was übrig blieb, waren vor allem Zeitungsartikel. Oder Banales: „Mein Name war richtig geschrieben“, ätzt Pau. „Und die Information zu finden, dass ich im April 2006 zur Vizepräsidentin des Bundestages gewählt wurde. Eine fundamentale Erkenntnis.“ Mehrfach ist im Schriftsatz des Innenministeriums von „nachrichtendienstlichen Zugängen“, also etwa auch von den Landesämtern für Verfassungsschutz, die Rede, auch von Informanten möglicherweise drohenden „Repressalien“, von „Vertraulichkeitszusagen“ an Personen sowie einem „Schutz der Quellen“. Auch ein „interner Bericht des BfV zu Erkenntnissen über die Klägerin sowie weitere Personen“ wurde deshalb nicht vorgelegt. Für Pau indes ist nun erwiesen, dass nicht nur Informationen aus offenen Quellen in ihre Akte eingeflossen seien.

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