Zeitung Heute : Ein Fehler fürs Leben
20.11.2003 00:00 UhrTRIALOG
Wenn es ein Politikfeld gibt, auf dem der rot-grünen Bundesregierung Kompetenz und Glaubwürdigkeit zugetraut wird, wo die Bevölkerung von ihr eine internationale Führungsrolle erwartet, dann ist es die Biopolitik. Die Grundüberzeugung, dass Menschenwürde in jedem Stadium menschlichen Lebens Vorrang vor Forschungs- und Verwertungsinteressen hat, ist bei uns von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen, um den uns viele Briten und Franzosen beneiden. Parlamentarischer Ausdruck dieser Überzeugung ist der mit großer Mehrheit verabschiedete Bundestagsbeschluss vom März dieses Jahres. Er verpflichtet die Regierung dazu, auch international für ein weltweites Verbot verbrauchender Embryonenforschung sowie ein umfassendes Klonverbot einzutreten.
Eine solide Rückenstärkung durch Öffentlichkeit und Parlament, mit der unsere Emissäre in der UN über ein weltweites Klonverbot verhandeln konnten. Um so größer der politische Scherbenhaufen, der mit der deutschen Stimme – der abstimmungsentscheidenden! – für eine Vertagung der Verhandlungen um zwei Jahre entstanden ist. Fassungslos fragen sich all diejenigen, die seit vielen Jahren engagiert und erfolgreich an dieser großen biopolitischen Übereinstimmung mitgearbeitet haben, warum ausgerechnet eine rot-grüne Regierung die allenthalben von ihr erwartete Vorreiterrolle aus der Hand gegeben hat.
Ein möglicherweise sehr knappes Ergebnis zugunsten des von den USA und 60 weiteren Staaten geforderten Verbotes jeglichen Klonens, so hieß es, hätte die bestehende Spaltung zwischen Gegnern und Befürwortern zu vertiefen gedroht. Wichtiger sei jetzt, die folgenden zwei Jahre für wissenschaftliche Aufklärung und Gespräche mit den „Minimalisten“ unter den 191 Staaten zu führen, denjenigen Ländern also, in denen die gentechnische Forschung derzeit ohne Rechtslage betrieben wird. Diese Argumentation ist mit dem Blick auf das Zustandekommen anderer wichtiger internationaler Übereinkommen historisch fragwürdig und scheint mir in Bezug gerade auf das atemberaubende Entwicklungstempo der Biotechnologien problematisch. Auch der Atomwaffen-Sperrvertrag, auch das Verbot von Landminen wurden nicht auf Anhieb von der Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen – die Erstunterzeichner lieferten aber immer die Basis, der sich andere nach und nach anschlossen. Mit dem rechtzeitigen Signal einer zustande kommenden Mehrheit für den Antrag Costa Ricas, reproduktives wie therapeutisches Klonen zu verbieten, hätten weitere der 100 unentschlossenen Staaten für die Unterstützung gewonnen werden können. Schließlich: zwei Jahre Verhandlungspause bedeuten die Freigabe des Weiterforschens im international rechtsfreien Raum. In einem Wirtschaftssektor, der ein Milliardengeschäft verspricht, in zwei Jahren noch die Uhr anhalten oder gar zurückdrehen zu wollen, erscheint doch naiv. Um so mehr gilt es bereits in der nächsten Woche erneut, einen bindenden Parlamentsbeschluss umzusetzen. Da entscheidet der EU-Ministerrat grundsätzlich über die Finanzierung verbrauchender Embryonenforschung. Der Bundestag sagt dazu: Nein – was nach deutschem Recht strafbar ist, darf nicht mit EU-Mitteln gefördert werden. Die Bundesregierung muss deshalb dafür sorgen, dass dauerhaft auf EU-Ebene keine Forschungsmittel für die Förderung verbrauchender Embryonenforschung bereit gestellt werden. New York darf sich nicht wiederholen.
Die Autorin ist Vizepräsidentin des Bundestags und Grüne.








