Zeitung Heute : Entlassung in den Tod

25.03.2002 00:00 UhrVon Der Tagesspiegel

Von Martin Gehlen

Britische Zeitungen sprechen von einem historischen Sieg. In der Tat, die 43-jährige Miss B ist ein besonderer Fall. Sie ist wortgewandt und intelligent, hat jahrelang im Krankenhaus gearbeitet, bis sie durch ein Blutgerinnsel vom Hals abwärts gelähmt wurde. Seither konnte sie nur noch mit Hilfe einer Atmungsmaschine leben. Nach zwölf Monaten verlangte sie, die Ärzte sollten die Pumpe abstellen und sie in den Tod entlassen. Die weigerten sich. Und so landete der Fall vor dem High Court. Der gab Miss B Recht. Das Krankenhaus muss nun nicht nur die enormen Gerichtskosten zahlen, sondern auch eine Geldstrafe für „Behandlung wider Willen“.

Ein historischer Sieg?

In diesem Fall sind die Grenzen zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe, zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Patientin und der Gewissenspflicht des Arztes so fein verwoben, dass sich jede Verallgemeinerung verbietet. Der Fall ist – anders als die meisten im Klinikalltag – einzigartig. Die gelähmte Miss B will keine aktive Sterbehilfe nach dem niederländischen Modell. Sie bittet nicht um Gift, um ihr nahendes Sterben abzukürzen. Sie könnte wahrscheinlich noch jahrelang mit der Beatmungsmaschine leben. Und mit Hilfe von Geräten leben heute viele, nicht nur Nieren- und Leberkranke, auch extrem Querschnittsgelähmte. Insofern bedeutet das Abschalten der künstlichen Beatmung nicht ein kürzeres Sterben, sondern den sicheren, vorzeitigen Tod. Muss man nicht Verständnis haben, wenn Mediziner sich weigern, weil sie dies vor ihrem Gewissen als aktive Sterbehilfe einordnen?

Miss B reklamiert ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sie fordert kein eigenes Recht auf Sterben. Sie fordert keinen Zugang zu dem Schalter. Ihn selber umzulegen, lehnt sie sogar ausdrücklich ab, weil sie als Christin nicht Selbstmord begehen möchte. Sie will als Patientin über ihre Behandlung auf der Intensivstation frei entscheiden – auch gegen den Willen der Ärzte und bis zur letzten Konsequenz. Einen solchen Fall hat es in der britischen Medizingeschichte noch nie gegeben.

Trotzdem hat das Gericht seinem Urteil eine grundsätzliche Note beigefügt, indem es dem Krankenhaus erhebliche finanzielle Sanktionen aufbürdete. Hier liegt die eigentliche Problematik des Richterspruchs. Wenn Kliniken sich künftig der Gefahr fünfstelliger Prozesskosten und Geldstrafen ausgesetzt sehen, könnten Ärzte dem nächsten Todesverlangen möglicherweise rascher nachgeben. Wer will kontrollieren, was sich zwischen Patient und Doktor in den entscheidenden Stunden abgespielt hat? War der Schwerkranke nur in einer vorübergehenden Krise oder war es tatsächlich sein unbedingter und letzter Wille? Könnte der Lebenswille erhalten bleiben, wenn der Schmerz anders behandelt oder der Gelähmte in ein anderes Hospital verlegt würde?

Bei allgemein gültigen Vorgaben für Sterbehilfe sind es nicht die kräftigen, entschiedenen, selbstbewussten und souveränen Patienten, die Sorgen machen. Es sind die Verzagten, Schwankenden und wenig Selbstbewussten, die vielleicht gerne noch länger leben würden, es ihren Angehörigen aber nicht mehr zumuten möchten. In der Praxis jedoch lassen sich beide Gruppen auf Dauer nicht trennen, auch wenn Gerichte und Gesetzgeber noch so feinst gewirkte Regelungen aufzustellen versuchen. Alle verallgemeinernden Aspekte, die von dem Einzelfall wegführen, werfen mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Zwar stellt die britische Entscheidung für Miss B klar, dass diese das Recht hat, ihre Behandlung abzulehnen. Solche Fälle gibt es Zehntausende – Menschen, die Krebsoperationen oder Bluttransfusionen verweigern, die nötigen Arzttermine verstreichen lassen oder auf eigenes Risiko vorzeitig aus dem Krankenhaus weggehen.

Gesetzgeber und Gerichte sind gut beraten, in allen Fragen von Leben und Tod bei einer möglichst restriktiven Linie zu bleiben und subtilen Weiterungen zu widerstehen. Respekt vor Miss B – sie hat für sich gekämpft und ihren Prozess gewonnen. Zum Leitbild taugt ihr Ende jedoch nicht.

    Ein Service von
    Angebote und Prospekte von kaufDA.de
Service

Biowetter, Deutschlandwetter und internationales Wetter, Niederschlagsmengen, Reisewetter und aktuelle Satellitenbilder. Behalten Sie das Wetter im Griff!

Tagesspiegel Wetterseite

Leserdebatten

Alexanderplatz, Hertha, Mediaspree: Leserdebatten auf Tagesspiegel.de.

Diskutieren Sie mit!

Tagesspiegel-Partner

  • Wer passt zu mir?

    Finden Sie jetzt den passenden Partner. Hier wird jeder 3. fündig!
  • Stellensuche

    Experteer.de: Zugang zu einem exklusiven Headhunternetzwerk und über 80.000 Stellenangebote!
  • Sie möchten einkaufen?

    Hier finden Sie die aktuellen Prospekte der Einzelhändler aus Ihrer Region.
  • Schreiben Sie?

    So kommen Sie zum eigenen Buch.
  • Fotoservice

    Gestalten Sie Ihr individuelles Fotobuch mit dem Tages-spiegel-Fotobuchservice.

Erleben sie mit tagesspiegel.de die ganz besonderen Veranstaltungen in Berlin und Umgebung. Hier können Sie sich Ihre Tickets zum Aktionspreis sichern.

Weitere Tickets...