Zeitung Heute : Es baut sich Druck auf

In Hamburg hat das Landgericht über die bundesweit ersten Sammelklagen gegen Gaspreiserhöhungen verhandelt. Welche Auswirkungen hätte ein Erfolg der Klage für Gaskunden in ganz Deutschland?

Es sieht gut aus für die Verbraucher: Sollte der Versorger Eon Hanse in den kommenden sechs Wochen nicht seine gesamte Preiskalkulation offen legen, werden die Hamburger Richter die jüngsten Preiserhöhungen höchstwahrscheinlich für „unbillig“ erklären. Das ließ das Landgericht am Donnerstag bereits durchblicken.

Eon Hanse hatte seine Gaspreise seit vergangenem Oktober um insgesamt 25 Prozent erhöht und das mit den steigenden Ölpreisen begründet.

Nach Ansicht der Richter reicht diese Begründung aber nicht aus. Sie forderten das Unternehmen auf, seine Preiskalkulation transparent zu machen. Falls das nicht geschieht, dürfte das Gericht am 8. Dezember die Preiserhöhung für unwirksam erklären. Beide Seiten kündigten aber bereits an, Berufung einzulegen. „Notfalls gehen wir bis zum Bundesgerichtshof“, sagte Günter Hörmann von der Hamburger Verbraucherzentrale, die die Klagen unterstützt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten daher noch drei Jahre vergehen.

Dennoch ist das Hamburger Verfahren wichtig: Es hat Pilotcharakter für alle rund 17 Millionen Gaskunden in Deutschland. Nahezu alle Versorger – auch die Berliner Gasag – hatten in den vergangenen Monaten ihre Preise kräftig erhöht. Verbraucherschützer und Kunden wollen mit ihren Klagen nun erreichen, dass die Versorger ihre Einkaufspreise und die Gesamtkalkulation offen legen müssen. Das hat bisher kein einziger Gaslieferant getan, auch Eon Hanse zeigte sich am Donnerstag reserviert.

Um gegen die hohen Preise zu protestieren, hatten viele Verbraucher ihre Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt oder den Betrag gekürzt. Einzelne Kunden hatten auch bereits auf eigene Faust geklagt – und Recht bekommen. So stellte das Amtsgericht Heilbronn im April zum ersten Mal die Unbilligkeit einer Preiserhöhung fest. Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte in einer einstweiligen Verfügung einem Verbraucher Recht gegeben, dem die Stadtwerke eine Gassperre angedroht hatten, nachdem er die Preiserhöhung nur teilweise bezahlt hatte.

Das Hamburger Verfahren ist der erste Prozess, in dem jetzt mehrere Klagen gebündelt werden. Der Vorteil: Das Verfahren beginnt bereits beim Landgericht und erreicht damit schneller die höheren Instanzen. Außerdem können sich die Kläger die Prozessgebühren teilen – das senkt das Prozessrisiko. Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg hat angekündigt, Sammelklagen gegen drei Versorger einzuleiten. Mit einem Verhandlungstermin rechnet Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale im Dezember.

Zwar binden Gerichtsentscheidungen juristisch gesehen nur die Kläger und Beklagten, dennoch glauben Verbraucherschützer, dass letztlich alle Gaskunden von den Verfahren profitieren werden. „Die Versorger werden alle Kunden gleich behandeln und nicht unterschiedliche Tarife für Kunden, die klagen, und Verbraucher, die nicht geklagt haben, einführen“, sagt Thorsten Kasper vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

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