Zeitung Heute : Fahrt mit Reifenmängeln kann sehr teuer werden
21.12.2001 00:00 UhrWer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, dem droht, wenn die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter unterschritten wird, nicht nur ein Bußgeld. Ja das ist, rein finanziell gesehen, sogar die geringste Gefahr. Denn wenn es mit abgefahrenen Reifen zu einem Unfall kommt, können, wie die HUK-Coburg dieser Tage betonte, erhebliche höhere Kosten entstehen. So riskiert man zum einen den Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung. Zudem kann mangelhafte Bereifung im Schadenfall zu einer Mitschuld führen - auch dann, wenn man korrekt gefahren ist. Wurde einem zum Beispiel von einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen und die Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass der deshalb geschehene Unfall mit korrekter Bereifung zu vermeiden gewesen wäre, dann gilt der Autofahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, als mitschuldig.
Entsprechend dem Prozentsatz seiner Mitschuld muss er dann die Kosten seines eigenen Schadens tragen. Noch härter sind die Konsequenzen, wenn mangelhafte Bereifung zu einer Gefahrerhöhung führt und damit zur Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung. Das kann im Falle eines Unfalls für den Fahrer des mangelhaft bereiften Fahrzeugs bedeuten, dass sein Versicherer zwar den Schaden des Unfallgegners reguliert, anschließend aber den Versicherungsnehmer in Regress nimmt - mit bis zu 10 000 DM.








