Merkels Wahlkampfhilfe : Nicht verboten

07.02.2012 00:00 Uhr

Angela Merkel will Nicolas Sarkozy im Präsidentschaftswahlkampf unter die Arme greifen. Darf sie das?

Vor kurzem noch hat Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy bei der Ankündigung von Reformen Anleihen von Gerhard Schröders Agenda-Politik aufgenommen, nun lässt er sich von Angela Merkel im Wahlkampf helfen. Von Deutschland lernen heißt siegen lernen, könnte man über seine Motive vermuten. Doch darf ihrerseits Angela Merkel so etwas tun? „Dürfen tut sie das natürlich“, sagt Politikwissenschaftlerin Tanja Börzel von der FU Berlin. Es gebe keine nationale oder europäische Rechtsvorschrift, die ihr dies verbieten würde. Allerdings sei wichtig, dass Merkel betone, sie leiste die Wahlkampfhilfe als

CDU-Vorsitzende und nicht als Bundeskanzlerin.

Dass sie damit ihr Verhältnis zum sozialistischen Präsidentschaftskandidaten François Hollande nachhaltig beschädige, sei kaum zu befürchten: Da Frankreich gegenüber Deutschland eher in der Rolle eines Juniorpartners sei, wäre auch Hollande im Fall seiner Wahl auf die Zusammenarbeit mit Berlin angewiesen.

Im Europawahlkampf 2009 waren Sarkozy und Merkel in Deutschland als auch in Frankreich bereits gemeinsam aufgetreten. So hatten beide bei einem von der Jungen Union organisierten Treffen in Berlin vor 3000 Teilnehmern für die Europäische Volkspartei (EVP) geworben, der sowohl Merkels CDU als auch Sarkozys UMP angehören – die Bundestagswahl war nur vier Monate später.

Bundeskanzler Helmut Kohl wurde 1997 von französischen Medien gescholten, weil er fünf Tage vor der Präsidentenwahl gemeinsam mit seinem Freund Jaques Chirac auftrat und dessen europapolitischen Kurs unterstützte. Und für die SPD legte sich im Mai 2005 der spanische Ministerpräsident Jose Luis Rodriguez Zapatero ins Zeug: Auf einer Wahlkampfveranstaltung in Dortmund warb er am Vorabend der NRW-Landtagswahl für Compañero Steinbrück und Gerhard Schröders SPD. Die Wahl ging dennoch verloren – und mit ihr die SPD erst einmal unter. sc

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