Stimmen zum Urteil : „Ausgewogen“
30.11.2011 20:30 UhrDas Gebetsraum-Urteil hat im Berliner Schulwesen zunächst Erleichterung ausgelöst. Die Direktorin des betroffenen Diesterweg-Gymnasiums wollte sich selbst nicht äußern; sie verwies auf die
Bildungsverwaltung des Berliner Senats. Deren Sprecherin Beate Stoffers sagte: „Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil. Wir begrüßen, dass das Gericht bei der Abwägung der im Konflikt stehenden Positionen unserer Argumentation gefolgt ist. Für diesen Fall können wir sagen: Die Religionsausübung findet ihre Grenze in der Wahrung des Schulfriedens.“ Stoffers betonte, das Gericht habe nur den konkreten Fall entschieden – es seien also keine Schlussfolgerungen genereller Natur zulässig.
Der migrationspolitische Sprecher der Grünen-
Bundestagsfraktion,
Memet Kilic, nannte das Leipziger Urteil „ausgewogen“ und „weise“. Auch wenn in Deutschland staatliche Neutralität immer größere Bedeutung gewinne, werde doch Religion nicht verdrängt. „Aber Religionsausübung kann in Einzelfällen untersagt werden, wenn sie eine religiöse Demonstration darstellt“, das sei der Inhalt dieser Gerichtsentscheidung. Die sich daraus ergebenden Konflikte müssten die Schulen austragen, sagte Kilic. Er begrüße, dass Schulen religionsneutral seien, zumal alle Weltreligionen die Möglichkeit anböten, ein Gebet an anderem Ort nachzuholen. Dennoch sei es sinnvoll, wenn auch Schulen einen Raum für Angehörige aller Religionen zur Verfügung stellen würden. „Denn Schulhöfe und Korridore sind für Religionsausübung nicht geeignet“, sagte der Grünen-Politiker.
Deutlich kritischer sieht der Generalsekretär des Islamrats, Burhan Kesici, die Entscheidung: „Wir hätten uns gewünscht, dass das Gericht die Möglichkeit einräumt, ungestört das Gebet zu verrichten. Wir glauben auch nicht, dass dadurch der Schulfrieden gestört würde“, sagte er.
Das Thema sei vielerorts gar keins mehr, meint
Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening. „Viele Schulen in der Stadt haben längst pragmatische Lösungen gefunden. Da werden Räume bei Bedarf aufgeschlossen, alle Beteiligten treffen funktionierende Absprachen – so bleibt der Schulfriede auch gewahrt.“
Sie sei „erfreut“ über die Gerichtsaussage, dass die Schule ein weltanschaulich neutraler Raum, aber kein religionsfreier Raum sei, sagte die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Flachsbarth. Angehörige aller Religionen dürften beten, „aber unter Aufrechterhaltung des Schulfriedens“. fk/sc








