Zeitung Heute : Tote Babys sind kein Beweis
Man würde gerne wissen, was ihr durch den Kopf spukt, wenn die Tür in der JVA Duben-Luckau hinter ihr zugeht. Ob sie an ihre Kinder denkt, an Stefanie, Dan, Ivo oder die kleine Elisabeth, die gerade ihren zweiten Geburtstag gefeiert hat – oder an die namenlosen Toten. Neun sollen es gewesen sein, der Lebensgefährte ihrer Schwester hat ihre Überreste in Eimern mit Blumenerde gefunden, als er die Garage des Elternhauses aufräumte im brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd.
Das war Ende Juli, und seither sitzt Sabine H., von der Boulevardpresse schon als „Babykillerin“ verurteilt, in Untersuchungshaft. Vor ihrer Verhaftung hat sie manchmal eine Flasche Schnaps am Tag geleert, jetzt kann sie nicht mehr vor den Erinnerungen fliehen.
Vielleicht gibt es im ganzen Land nur eine Hand voll Menschen, die sich wünschen, dass sie dieses Gefängnis als freie Frau verlassen kann.
Einer davon ist ihr Anwalt, Matthias Schöneburg, 50, ein Schwergewichtler mit Sinn für Humor. Wer seine Handymobilbox erreicht, könnte auf die Idee kommen, er habe sich verwählt. Es meldet sich eine sonore Stimme: „Hier ist der Teufel persönlich, wenn Ihr nicht in die Hölle wollt, sprecht nach dem Piep.“
Die Botschaft stammt aus einem Kinofilm, „Im Auftrag des Teufels“. Al Pacino spielt darin den Leibhaftigen, der eine Anwaltskanzlei leitet. Schöneburg gilt eher als gewissenhafter Dickbrettbohrer, hollywoodreife Auftritte liegen ihm fern. Das Spektakulärste an ihm sind seine Fälle. Der Potsdamer Anwalt hat schon den Mörder und Kinderschänder Frank Schmökel verteidigt oder den Russen Sergej Serow, der 1999 mit einem Komplizen den Gastwirtssohn Matthias Hintze entführte und in einem Erdloch sterben ließ. Fast immer hat er es geschafft, dass die Strafe unter der blieb, die die Anklage gefordert hatte.
Dieser Mann also hat nicht gezögert, als ihn der Lebensgefährte von Sabine H., Bernd B., im August fragte, ob er die Frau verteidigen wolle, die unter dringendem Tatverdacht steht, neun ihrer 13 Kinder zwischen 1988 und 1999 unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. Psychologen sagen, einen solchen Fall habe es in der Kriminalgeschichte noch nicht gegeben. Eine Frau, die es schafft, neun Schwangerschaften zu verheimlichen. Die ihre Kinder unter erheblichem Alkoholeinfluss alleine zur Welt bringt und sie dann offenbar tötet, ohne dass irgendwer etwas davon mitbekommen haben will, nicht einmal der eigene Ehemann.
Matthias Schöneburg sagt, genau aus diesem Grund habe er die Verteidigung übernommen. „Es ist eine spannende Herausforderung.“ Er könnte auch sagen: eine dankbare Aufgabe. Denn so, wie es aussieht, kann er nur gewinnen.
Die Ermittler treten auf der Stelle. Auf Anraten ihres Anwaltes verweigert Sabine H. die Aussage, nicht nur gegenüber der Polizei, auch gegenüber ihrem psychiatrischen Gutachter – so lange, bis die Untersuchung der toten Babys abgeschlossen ist. Ein schwierigesUnternehmen. Bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) heißt es, erste DNA-Untersuchungen hätten inzwischen zwar ergeben, dass Oliver H., der geschiedene Ehemann, tatsächlich in vier von neun Fällen der Vater sei. Die sterblichen Überreste der Kinder seien aber schon arg verwittert. Es sei fraglich, ob es jemals gelingen werde, die genaue Todesursache zu ermitteln.
Die Zeit arbeitet für Sabine H. – und gegen die Anklage. Ende Januar läuft die Frist für die Untersuchungshaft ab. Wenn die Staatsanwaltschaft bis dahin keine neuen Beweise vorgelegt hat, muss das Oberlandesgericht Brandenburg prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Haftfortdauer noch gegeben sind.
Matthias Schöneburg sagt, solange die Todesursache der Babys nicht geklärt sei, gelte die Unschuldsvermutung: Wer wolle denn beweisen, dass die Kinder nicht schon tot zur Welt gekommen seien? Und gegen welches Gesetz habe Sabine H. verstoßen, wenn sie die Kinder ohne fremde Hilfe zur Welt brachte und die Leichname in Blumenkästen begrub? „Gegen das Bestattungsgesetz?“
Lediglich zu zwei Fällen hat Sabine H. bislang Stellung genommen, allem Anschein nach sind es bislang die einzigen Aussagen, auf die die Staatsanwaltschaft ein Verfahren stützen könnte. Gegenüber ihrem ersten Anwalt, Jens Kroll, hatte sie im August geäußert, das erste der neun Kinder sei 1988 als Sturzgeburt auf einer Toilette zur Welt gekommen, das zweite habe sie während einer Fortbildung in Goslar geboren und auf dem Rücksitz ihres Autos mit nach Frankfurt (Oder) gebracht. Wo und wie es gestorben sei – kein Kommentar. Was H. dem Berliner Anwalt unter vier Augen anvertraut hatte, erschien einen Tag später in der B.Z. Inzwischen hat die 39-Jährige Kroll angezeigt. Wegen Mandantenverrats.
Die Dinge stehen gut für Matthias Schöneburg, den neuen Verteidiger. Rechtsexperten sagen, nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen könnte Sabine H. höchstens wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Da die Geburten der Kinder aber schon sechs bis 17 Jahre zurückliegen, seien die Verjährungsfristen zum Zeitpunkt der Klage möglicherweise schon abgelaufen. Im schlimmsten Fall komme die Frau ohne Strafe davon.
Der Mitarbeiter einer ermittelnden Behörde, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will, sagt, für den Rechtsstaat wäre das ein Fiasko: „Wie wollen Sie den Menschen auf der Straße vermitteln, dass eine Mutter, die, wenn nicht juristisch, so doch moralisch, die Schuld am Tod von neun Kindern trifft, auf freien Fuß kommt?“
Glaubt man Matthias Schöneburg, hat er sich diese Frage auch schon selber gestellt. Vor einigen Wochen hat er mit seiner Mandantin die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftprüfung erörtert. Man habe den Plan aber schnell wieder fallen gelassen. In Freiheit könnte sie keinen Schritt mehr machen, ohne verfolgt zu werden, von Medien und Mob. „Und in der JVA ist sie vor diesem Trubel wenigstens sicher.“
Zumindest im Augenblick. Wie es weitergehen soll, wenn seine Mandantin das Gefängnis tatsächlich als freie Frau verlassen sollte, darüber habe er sich noch keine Gedanken gemacht. Die Familie der 39-Jährigen dagegen schon. „Die machen sie kalt“, vermutet der Lebensgefährte ihrer Schwester Jutta. Er steht im Vorgarten des Elternhauses von Sabine H. in Brieskow-Finkenheerd, dort, wo ihre Mutter unter einem Dach mit ihrer Schwester lebt, ein Mittfünfziger in Trainingshose und Schlappen. „Wir haben schon Morddrohungen bekommen.“
Die Familie ist nicht besonders gut zu sprechen auf Sabine, das Nesthäkchen. Obwohl sie mit 17 von zu Hause ausgezogen ist, wurde das Häuschen nach den Leichenfunden wochenlang von Journalisten belagert. „Wir sind auch Opfer“, sagt der Lebensgefährte der Schwester. Als Stellwerkerin bei der Deutschen Bahn AG habe Jutta, die Alleinverdienerin, drei Monate nicht arbeiten dürfen, wegen ihrer angeschlagenen Psyche. Finanziell habe das die Familie in Schwierigkeiten gebracht.
Den Kontakt zu Sabine H. haben Mutter und Schwester abgebrochen. Auch ihre erwachsenen Kinder haben sie bislang noch nicht in der JVA besucht, geschweige denn die jüngste Tochter, Elisabeth. Das Familiengericht der Stadt Frankfurt (Oder) hat Sabine H. vorläufig das Sorgerecht entzogen. Regelmäßig werde aber geprüft, ob die Mutter wieder die Voraussetzungen erfülle, die Kleine in ihre Obhut zu nehmen.
Gegen den Entzug des Sorgerechtes hat Sabine H. inzwischen Beschwerde eingelegt. Ihr Anwalt sagt, der Streit um das Kind zerre an ihren Nerven. Dabei sei sie im Gefängnis eigentlich gut aufgehoben, die JVA Duben-Luckau gilt als Brandenburgs modernste Haftanstalt. Tagsüber arbeite sie in einer Bastelwerkstatt, in ihrer Freizeit lese sie oder schneide sie den anderen Frauen die Haare. Ihre Mitgefangenen hätten sie mit offenen Armen aufgenommen. „Als sie kam, haben die Frauen zusammengelegt, um ihr Zigaretten zu kaufen.“
Er sagt, das habe ihn, den gestandenen Strafverteidiger, verblüfft. Solidarität im Knast mit einer mutmaßlichen Kindermörderin, wo gäbe es denn so was. Seine Stimme rutscht für einen Moment nach oben. Es klingt, als müsste er kurz überlegen, ob es legal sei, sich darüber zu freuen.







