Wulff : Reicht die Erklärung im Netz aus?

06.01.2012 00:00 UhrVon Jost Müller-Neuhof, Elisa Simantke
Foto: dpa

Im Interview mit ARD/ZDF kündigte Wulff mehr Transparenz an. Am Donnerstag stellte die von ihm mit der Aufklärung beauftragte Anwaltskanzlei ein sechsseitiges Dokument ins Internet.

Etwa 450 Fragen habe die von ihm beauftragte Anwaltskanzlei bisher beantwortet, sagte der Bundespräsident im Interview am Mittwochabend. Er wolle die Transparenz aber noch weiter treiben: „Morgen früh werden meine Anwälte alles ins Internet einstellen. Dann kann jede Bürgerin, jeder Bürger jedes Detail zu diesen Abläufen sehen und bewertet sehen, auch rechtlich.“ Am Donnerstagmorgen stellte die Anwaltskanzlei Redeker eine sechsseitige Erklärung online. Sie ist nach Themenkomplexen aufgeteilt, die der Öffentlichkeit einen „zusammenfassenden Überblick über die verschiedenen Sachverhalte“ ermöglichen sollen. Jedes Detail enthält sie allerdings nicht.

Sehr genau geht die Erklärung auf die Umstände des Kredits ein. Diese Erläuterungen decken sich mit den bisherigen Aussagen Wulffs. Etwas widersprüchlicher zu seinen Aussagen im Fernsehinterview ist die Erklärung zu den Urlaubsaufenthalten. So hatte der Bundespräsident gesagt, er sehe nichts Falsches darin, bei Freunden zu wohnen und „mit den Freunden zusammen zu kochen, zu frühstücken“. Allerdings müssen die Freunde wohl nicht immer dabei gewesen sein. Im Dokument steht zum Beispiel, dass beim Urlaub zum Jahreswechsel 2009/2010 im Haus der Geerkens’ in den USA das Ehepaar nicht anwesend war.

Die Erklärung enthält zudem eine „rechtliche Bewertung“ durch die Kanzlei. Danach „bestehen weder zwischen den Darlehen von Frau Edith Geerkens und der BW-Bank noch den Familienurlauben bei Freunden einerseits und den Amtspflichten andererseits irgendwelche Zusammenhänge“. Da die privaten Freundschaften die Amtsführung Wulffs nicht beeinflusst hätten, habe er nicht gegen das Ministergesetz verstoßen. Zu Verstößen gegen die Landesverfassung wegen unvollständiger Angaben vor dem Parlament sagt das Papier nichts. Wulffs Anwalt Gernot Lehr hatte zuvor aber deutlich gemacht, Egon Geerkens’ Teilnahme an den Kreditverhandlungen rechtfertige noch nicht die Annahme einer geschäftlichen Beziehung mit ihm. Nur danach war im Landtag gefragt worden.

An einigen Stellen verweisen die Anwälte auf „zahlreiche weitere Einzelfragen“, die beantwortet worden seien, aber im Dokument nicht ausgeführt werden. Wulff hingegen sagte zur Interviewerin Bettina Schausten: „Ich geb Ihnen gern die 400 Fragen, 400 Antworten.“ elsi/neu

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