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Brandenburg: Zurück aus dem Norden

Rolf Seutemann leitet vom 1. August an das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

Berlin. Der Abstecher in den Norden dauerte drei Jahre. Jetzt kehrt Rolf Seutemann, der derzeitige Präsident des Landesarbeitsamtes in Kiel, in die Region zurück. Vom 1. August an wird der 61-Jährige die Behörde für Berlin und Brandenburg leiten. Gestern beschäftigte sich auch der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit mit dem Nachfolger für den im April in den Ruhestand getretenen Klaus Clausnitzer. Unbekanntes Terrain betritt Seutemann bei seinem neuen Job nicht. Seit 1992 war er hier nämlich bereits als Vizepräsident tätig, mit den Gegebenheiten hier also bestens vertraut. Mitte der Neunziger leitete er das Landesarbeitsamt für einige Monate auch kommissarisch. Arbeitgeberverbände wie Gewerkschaften haben ihn in dieser Zeit als einen verlässlichen Partner kennen gelernt. Entsprechend war man in beiden Lagern erfreut, ihn künftig erneut an der Spitze der Behörde zu sehen.

Als Seutemann, der studierte Diplom-Volkswirt, im Jahr 2000 die Stadt Richtung Norden verließ, glaubten die Experten eigentlich, die schlimmste Krise auf dem hiesigen Arbeitsmarkt sei überstanden und die Talsohle in Berlin und Brandenburg durchschritten. Die Hoffnungen trogen. Die Wirtschaft brach weiter zusammen, immer mehr Menschen verloren ihren Job. „Die Entwicklung nahm eine Richtung, an der wir keine Freude haben können“, sagt Seutemann. Jetzt hat er es mit Arbeitslosenquoten zu tun, die in Berlin in den letzten Jahren immer weitere Rekordhöhen durchbrachen.

Eine solche Situation bietet ein reiches Aufgabenfeld für einen Arbeitsamtspräsidenten. Aber Seutemann ist Realist und Pragmatiker genug, um zu sagen, dass die Arbeitsmarktpolitik in dieser Situation „nur Linderung, aber keine Heilung bringen“ kann. Die Bestrebungen müssten eher auf Beschäftigungen im ersten Arbeitsmarkt gerichtet sein und sich „an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren“.

In diesem Zusammenhang kritisierte Seutemann auch die Praxis der vergangenen Jahre, sich stark auf öffentlich geförderte befristete Maßnahmen wie ABM konzentriert zu haben, die über die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Bundesanstalt für Arbeit finanziert wurden. Dies hätte vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein müssen.

Maßnahmen, die eher einen sozialpolitischen Hintergrund haben und keinen wirtschaftspolitischen Beschäftigungseffekt haben, müssten seiner Auffassung nach aus Steuermitteln bezahlt werden. Aus diesem Grund hält Seutemann den Reformansatz der Bundesanstalt richtig: „Die Arbeitsmarktpolitik muss auf Effektivität und Effizienz überprüft werden.“

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