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Beate Zschäpe mit ihrem Anwalt Hermann Borchert, der im NSU-Prozess aber nicht als fünfter Pflichtverteidiger arbeiten darf.

© dpa

NSU-Prozess: Zschäpe bekommt Borchert nicht als Pflichtverteidiger

Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess, bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger vom Staat gestellt. Das hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl entschieden.

Von Frank Jansen

Rückschlag für Beate Zschäpe: die Hauptangeklagte im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger. Den Antrag, den Münchener Anwalt Hermann Borchert zusätzlich zu den bereits vier Anwälten als Verteidiger auf Staatskosten zu bestellen, lehnte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl jetzt in einer Verfügung ab. Die vier reichten „für eine sachgerechte Verteidigung“ aus, schrieb Götzl.

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