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Sind mit ihrem Befangenheitsantrag gescheitert: die Angeklagten Beate Zschäpe (vorn rechts) und Ralf Wohlleben (im Hintergrund links).

© Michael Dalder/Reuters

NSU-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Der NSU-Prozess in München geht weiter: Zwei der Angeklagten scheitern mit ihren Befangenheitsanträgen. Heute geht es um das Waffenarsenal der Terror-Zelle.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben sind erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter im Münchner NSU-Prozess gescheitert. Ein Senat des Oberlandesgerichts München lehnte einen Antrag ab, den die beiden Angeklagten in der vergangenen Woche gestellt hatten. Der Beschluss wurde am Mittwoch vor Beginn der Verhandlung an die Prozessbeteiligten verteilt. 

Damit kann der Prozess fortgesetzt werden. Es war geplant, dass es am Mittwoch um das Waffenarsenal des NSU geht. Dazu soll ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes aussagen.

Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin aller Verbrechen des NSU verantworten. Dazu gehören vor allem die neun rassistisch motivierten Morde der Gruppe. Wohlleben soll die Tatwaffe vom Typ „Ceska“ beschafft haben, die bei diesen Morden verwendet wurde. (dpa)

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