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In der Kritik: Das Internetportal "Neutrale Schule" der Berliner AfD.

© Arne Immanuel Bänsch/dpa

AfD-Portal in Berlin: Lehrer-Beschwerdeplattform: Datenschutzgesetz greift nicht

Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smolczyk begründet ihre Einschätzung damit, dass das Datenschutzgesetz die Abgeordneten ausdrücklich ausnehme.

Das Berliner Datenschutzgesetz bietet keine Handhabe gegen das Portal „Neutrale Schule“, mit dem die AfD Beschwerden über angeblich „einseitige“ Lehrer und „AfD-Bashing“ abfragt. Diese Auffassung hat Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smolczyk an Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) übermittelt, wie deren Sprecherin Beate Stoffers mitteilte. Zuvor hatte Scheeres um datenschutzrechtliche Prüfung gebeten.

Die Senatorin will sich damit allerdings nicht zufrieden geben, sondern eine „entsprechende rechtliche Prüfung veranlassen“, wie Stoffers ankündigte. Denn Scheeres halte es nicht für eine „parlamentarische Aufgabe, dass eine Partei einen elektronischen Pranger gegen Berliner Lehrkräfte betreibt“.

Die Datenschutzbeauftragte begründet ihre Einschätzung damit, dass das Datenschutzgesetz die Abgeordneten ausdrücklich ausnehme. Wenn man das nicht mehr hinnehmen wolle, müssten sich die Parlamentarier eine eigene Datenschutzordnung geben, was in Berlin bisher nicht geschehen sei. Nach Informationen des Tagesspiegels macht Smolczyk sich schon seit mehreren Jahren für eine derartige Verordnung stark, die es auch in anderen Bundesländern gibt, um „rechtsfreie Räume“ zu verhindern. Ob das Abgeordnetenhaus dieser Empfehlung jetzt folgen wird, war nicht zu erfahren.

Wie berichtet, hat die AfD-Fraktion nach eigenen Angaben rund 5000 Meldungen auf ihrem Portal erhalten, die aber „bis auf zehn“ alle gelöscht worden sein sollen.

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