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Der Eingang des besetzten Hauses "Rigaer 94".

© Jörg Carstensen/dpa

Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain: Termin für Brandschutz-Begehung durch Eigentümer steht fest

Bezirksbaustadtrat Florian Schmidt hat nun eine Duldung erlassen. Die Brandschutzaffäre um das teilbesetzte Gebäude endet damit – vorläufig.

Florian Schmidt hätte es sich und den Bewohnern des teilbesetzten Hauses in der Rigaer Straße 94 gern erspart, nun musste er es doch tun. Der Grünen-Politiker und Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg hat eine sogenannte Duldungsanordnung erlassen. Demnach müssen die Bewohner und dort lebenden Linksautonomen es hinnehmen, dass ein Vertreter des Eigentümers und ein von diesem beauftragter Sachverständiger den Brandschutz im gesamten Haus – auch in den Wohnungen – am 17. und 18. Juni überprüfen.

Es ist das vorläufige Ende eines zögerlichen und nachsichtigen Umgangs des von den Grünen geführten Bezirksamts mit Hinweisen auf schwere Brandschutzmängel in dem Gebäude, das als Hotspot gewaltbereiter Linksextremisten gilt.

Die Begehung und der dafür nötige Polizeieinsatz waren ursprünglich bereits für Mitte März angesetzt. Doch Schmidt gelang es, das zu verhindern. Weil die Berliner Polizei zahlreiche Unterstützungseinheiten aus anderen Bundesländern angefordert hatte und Hotelkosten anfielen, blieb Berlin laut Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf Kosten in Höhe von einer halben Million Euro sitzen.

Jetzt bereitet die Polizei einen neuen Einsatz vor. Die Behörde rechnet nicht damit, dass die Bewohner freiwillig ihre Türen öffnen – im Gegenteil. „Das sind brutale Gewalttäter, die ihre Nachbarn terrorisieren“, sagte Geisel jüngst in einem Tagesspiegel-Interview. Das Haus habe „eine hohe symbolische und praktische Bedeutung“, etwa als Rückzugsort nach militanten Aktionen.

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Der Brandschutz in der Rigaer 94 beschäftigt die Bauaufsicht des Bezirksamts seit 2016. Mehrfach hatten die Mitarbeiter darauf gedrängt, ein förmliches Verfahren einzuleiten und den Hinweisen etwa der Polizei auf die Brandschutzmängel nachzugehen – wozu sie gesetzlich verpflichtet sind. Dennoch haben Schmidt und Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) ihre Bauaufsicht jahrelang daran gehindert einzuschreiten. Dabei waren zahlreiche Mängel dokumentiert worden: fehlende Fluchtwege, Wanddurchbrüche, fehlerhafte Elektroleitungen und Sperren in Treppenhäusern.

Seit März 2020 ermittelt deshalb die Bezirksaufsicht der Innenverwaltung wegen möglicher Pflichtverletzungen des Bezirksamtes. Auch deshalb war Schmidt Ende 2020 gezwungen, doch noch – wie vorschrieben – ein bauordnungsrechtliches Verfahren gegen den Eigentümer einzuleiten, damit dieser Mängel prüft und beseitigt. Die dafür nötige Duldungsanordnung des Bezirks musste sich der Eigentümer vor Gericht erstreiten.

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Das und ein aus seiner Sicht unverhältnismäßiges Polizeiaufgebot versuchte Schmidt zu unterlaufen, indem er eine Mitarbeiterin der Bauaufsicht ins Haus schickte. Doch ihr Mängelbericht und ihre Prüfbericht, ob und wie die Bewohner die Mängel selbst behoben haben, entsprach nicht den Anforderungen. Das Verwaltungsgericht stufte sie als unerheblich ein.

Und die Richter bescheinigten dem Bezirksamt, sich nicht an Recht und Gesetz gehalten zu haben und jahrelang in der Brandschutzaffäre untätig gewesen sei. Dem Bezirksamt in diesem Fall zu misstrauen, sei gerechtfertig. Geisel warf Schmidt vor, mit Winkelzügen gewaltbereite Linksextreme vor rechtsstaatlichem Handeln schützen zu wollen.

In seiner vierseitigen Duldungsanordnung an die Bewohner der Rigaer 94 schiebt Schmidt die Verantwortung dafür dem Verwaltungsgericht wegen mehrerer Entscheidungen zu, sowie dem Senat und der Bezirksaufsicht.

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