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Rot heißt: angespannte Preislage. Der Mietspiegel 2015 ist laut Landgericht doch gültiges Vergleichsinstrument.

© Soeren Stache/dpa

Landgericht Berlin: Urteil: Mietspiegel ist doch gültig

Der Streit einer Mieterin aus Prenzlauer Berg mit ihrem Vermieter ist entschieden: Ihre Miete darf nicht über Mietspiegel erhöht werden. Die grundsätzliche Entscheidung fehlt aber weiterhin.

Nun also doch: Der Berliner Mietspiegel ist qualifiziert und kann zur Ermittlung der Vergleichsmiete etwa in Streitigkeiten mit dem Hauseigentümer herangezogen werden. So sieht es jedenfalls das Berliner Landgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (67S 120/15).

Genau genommen, ist es die Zivilkammer 67, die ein vorausgegangenes Urteil vom Amtsgericht in einem speziellen Fall kassiert hat: Eine Berlinerin aus Prenzlauer Berg muss nun doch nicht eine Miete von 356,91 Euro monatlich (statt 310,36 Euro) zahlen. Dieser Betrag liegt über dem laut Mietspiegel „ortsüblichen“. Das Amtsgericht war trotzdem der Meinung des Vermieters gefolgt, wonach sich der hippe Ortsteil in einer besonders guten Lage befinde, was sich aber nicht im Mietspiegel niederschlage.

Prenzlauer Berg ist keine "Citylage"

Anders sehen es die Richter am Landgericht: Die Lage erhöhe nicht deren Wohnwert. Der Prenzlauer Berg müsse nicht als „bevorzugte Citylage“ berücksichtigt werden, da es sich bei diesem Ortsteil um keinen zentral gelegenen Teilraum Berlins handele und es „deshalb bereits räumlich an einer Citylage fehle“.

Offen ließ das Landgericht, ob der Berliner Mietspiegel 2013 qualifiziert ist. Die Anwälte des Vermieters hatten im Rechtsstreit „methodische und statistische Einwände gegen den Mietspiegel 2013“ vorgebracht. Dies spiele für die Beurteilung dieses Falles keine Rolle, so das Gericht. Der Mietspiegel biete unabhängig davon „im Hinblick auf die Erstellungs- und Veröffentlichungshistorie“ als „einfacher Mietspiegel“ eine hinreichende Grundlage zur Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das Urteil ist rechtskräftig.

Keine Lösung für den grundsätzlichen Mietenstreit

Diese konkrete Mietstreitigkeit ist damit entschieden, nicht aber der Grundsatzstreit über den Mietspiegel. Seit dem Urteil des Amtsgerichts zweifeln Hauseigentümerverbände grundsätzlich die „Rechtssicherheit“ des Mietspiegels als Maßstab zur Schlichtung von Auseinandersetzungen über Mieterhöhungen an. Bei Berliner Amts- und Landgerichten sind einige Streitfälle anhängig, in denen Vermieter Mieterhöhungen jenseits des laut Mietspiegel ortsüblichen durchsetzen wollen und dies mit den „methodischen Fehlern“ bei der Erhebung desselben begründen.

Bezeichnend ist, dass sich das Landgericht nicht zu dieser Frage äußerte. Mietrechtsexperten meinen, dass erst eine Rechtsverordnung des Bundes die verhärteten Fronten im Streit um die Gültigkeit des Mietspiegels auflösen kann.

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