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Verrät - im besten Fall - den Täter.

© dpa

Mail an Berliner Staatsanwälte: Handy-Überwachungen oft fehlerhaft begründet

Der Behördenchef ermahnt die Staatsanwälte: die Beschlüsse zur Handy-Überwachung enthalten häufig Fehler.

Von Fatina Keilani

Bei der Verbrecherjagd kann es helfen, zu wissen, wo sich ein Verdächtiger wann aufgehalten hat – etwa durch die Funkzellenabfrage. Sie half beispielsweise bei der Aufklärung des Mordes an einer jungen Pferdewirtin in Lübars 2012.

Doch just auf diesem Gebiet geht es in Berlins Ermittlungsbehörden drunter und drüber. Ermittlungsrichter stützen ihre Verfügungen mitunter sogar auf nicht existente Rechtsgrundlagen. Letzteres geht aus einer Mail der Behördenleitung an einen großen Verteiler der Staatsanwaltschaft hervor. Einer der Adressaten bezeichnet die Mail als „Dokument der Überforderung – in technischer wie in rechtlicher Hinsicht“.

In der E-Mail beschreibt der stellvertretende Behördenleiter Michael von Hagen die aktuelle Lage: „Die (…) Beschlüsse enthalten teilweise Normen, die nicht (mehr) existieren, also ersichtlich keine Rechtsgrundlage für die Maßnahme sein können. Die (…) Beschlüsse enthalten teilweise gar keine Normen, verweisen in Einzelfällen auf (nicht beigefügte) Eil-Anordnungen und auch aus dem Beschlusstext wird nicht ersichtlich, was eigentlich konkret angeordnet werden soll.“

Gewonne Beweise können trotzdem verwertet werden

Zudem enthielten die Beschlüsse lange Reihen von Paragrafen, ohne dass klar werde, welche konkrete Maßnahme tatsächlich beantragt werden solle. Geregelt sind die Voraussetzungen der Telekommunikationsüberwachung in Paragraf 100a der Strafprozessordnung (StPO), die Funkzellenabfrage in Paragraf 100g StPO.

Bekannt wurde das Problem, weil es zunehmend nicht gelang, die beantragten und beschlossenen Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen staatsanwaltschaftseigenen Programm Mesta zu erfassen. Mesta steht für Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation und ist ein System der Verfahrensverwaltung, das von sieben Bundesländern genutzt wird.

Es hat schon viele zur Verzweiflung gebracht, weil es keine Toleranzen erlaubt. Dort muss auch eingegeben werden, auf welchen Paragrafen sich die Maßnahme stützt. Das ist der Mail zufolge bei vielen Anträgen und Beschlüssen jedoch völlig unklar. Gewonnene Beweise können aber trotzdem verwertet werden.

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt einen Dezernenten abgestelllt

Weil es fortlaufend Schwierigkeiten bei der Eintragung gab, hat die Staatsanwaltschaft sich umorganisiert und einen einzelnen Dezernenten abgestellt, der alle Maßnahmen zur Funkzellenüberwachung gebündelt erfassen soll. Dieser Dezernent stellte dem Vernehmen nach Auffälligkeiten bei mehreren Hundert Verfahren fest. So kam es zu der Mail. Befragte Staatsanwälte wünschen sich vor allem eins: Vorlagen. Das würde die Arbeit und auch die Eintragung erleichtern. Einfachere Gesetze würden auch helfen.

Die Funkzellenauswertung dient zunächst nur dazu, festzustellen, wo sich jemand aufgehalten hat. „Ich hatte das bei einer Serie von Raubüberfällen“, sagt ein Ermittler. „Da hatte ich eine Tat im Nordosten von Berlin und eine weitere im Südwesten, die waren ähnlich in ihrer Art – und tatsächlich hatte sich dieselbe Handynummer an beiden Orten zur Tatzeit eingeloggt. So kann man Tatserien feststellen.“ Die Funkzellenauswertung sei ein gutes Ermittlungsinstrument, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft, weil viele sensible Daten erfasst werden, sagt ein Staatsanwalt.

Die Funkzellenauswertung ist im Abgeordnetenhaus immer wieder Thema

Handelt es sich um schwerste Straftaten, so kann auch die Telefonüberwachung angeordnet werden, in diesem Falle hört die Polizei mit.

Die Justizverwaltung legt die Zahlen zu den Funkzellenabfragen regelmäßig dem Abgeordnetenhaus vor – dort ist es immer wieder Thema, wenn die Zahlen steigen, denn mancher wittert dann einen Angriff auf den Datenschutz. Wohl nicht ohne Grund: „Wir können indes neuerliche Kritik der Datenschutzbeauftragten an unserer Eintragungspraxis nicht verantworten“, heißt es in der Mail.

Im Anhang an die Rundmail findet sich ein Beschluss, der „nur beispielhaft verdeutlichen (soll), dass leider auch Richter ihrer ,Prüfungspflicht‘ nicht nachkommen“, schreibt Oberstaatsanwalt und Hauptabteilungsleiter von Hagen. „Er enthält die – offenbar antragsgemäß erfolgte – Erlaubnis, sog. ,stille SMS‘ zur Standortermittlung in der Vergangenheit abzusetzen, was technisch unmöglich ist.“

Auch im Fall Georgine Krüger hat die Ermittlungspraxis geholfen

Wie viele TKÜs (Telekommunikationsüberwachungen) es wirklich gibt, weiß niemand, da Polizei und Justiz unterschiedlich zählen und es auch zu Doppelungen kommt, die sich erst später zeigen – etwa dass es drei Aktenzeichen für ein und denselben Fall gibt.

Hilfreich war die Funkzellenauswertung auch bei der Rekonstruktion des Mordfalles Georgine Krüger. 2006 wurde die damals 14-jährige Schülerin in Moabit getötet, erst zwölf Jahre später gelang die Verhaftung eines dringend tatverdächtigen Mannes. Der Mordprozess läuft.

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