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Berlin: 1. März 1982

Vor 25 Jahren stritten Anwohner gegen das Jugendzeltlager Schwanenwerder

In dem Rechtsstreit zwischen Bewohnern der Halbinsel Schwanenwerder und dem Bezirksamt Zehlendorf, das die Interessen der Jugendämter von vier Bezirken vertritt, scheint es nicht zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Ein Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtes, die umstrittene, von den Bewohnern als Belästigung empfundene Jugenderholung auf Schwanenwerder einzuschränken, wird von den Jugendstadträten der Bezirke unter Hinweis auf den Erholungswert der Zeltlager abgelehnt. Ihr Gegenvorschlag sieht vor, die derzeit auf vier Grundstücke verteilten Lagerplätze zusammenzufassen zu zwei Grundstücken. Diese Lösung wollen die Anwohner nicht akzeptieren. Sie wissen dabei die Paragraphen auf ihrer Seite. Über Lärm, Gestank und Belästigungen hatten die Bewohner seit langem geklagt. 1980 gingen sie schließlich vor Gericht. Ihr Argument: Die Insel sei als reines Wohngebiet ausgewiesen, die Kinder- und Jugenderholungslager – seit Jahrzehnten auf der Halbinsel –, widersprächen einer solchen Bestimmung.

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