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Berlin: 1. Mai: Autonome Rache an Werthebach: Gedränge auf der Homepage der Innenverwaltung

Der User mit dem Netznamen "randale@gmx.de" schreibt: "Ohne Polizei keine Schlägerei.

Der User mit dem Netznamen "randale@gmx.de" schreibt: "Ohne Polizei keine Schlägerei." "sozi@list" weiß: "Nein, natürlich will der Innensenator KEINE friedliche Kundgebung am ersten Mai." Und "seppl@deppl.de" meint: "Was Herr W. von Demokratie hält, hat man ja am 1. Mai in Hohenschönhausen gesehen." Doch wer dies im Internet liest, ist nicht auf einer autonomen Homepage gelandet. Diese Debattenbeiträge finden sich auf der offiziellen Homepage der Innenverwaltung.

Zum Thema Online Spezial: Die Mai-Krawalle in Kreuzberg Bilder des Tages: Kundgebungen am Tag, Randale in der Nacht Nachdem erstmals die abendliche 1.Mai-Demonstration in Kreuzberg verboten worden war, hatte Innensenator Eckart Werthebach (CDU) wissen wollen, ob ihm dafür die Zustimmung der Bevölkerung gewiss sei. Auf ihrer Homepage richtete die Innenverwaltung ein Diskussionsforum ein. Zudem steht das Demonstrationsverbot dort zur Abstimmung. Und auch wenn die Abstimmung noch bis zum Wochenende läuft, scheint die Antwort doch eindeutig auszufallen, seit Tagen pegeln sich die Voten auf ein Ergebnis ein. Gestern gegen 13.30 Uhr stand es 2725 zu 540 gegen das Verbot.

Die Innenverwaltung sieht das, was sich da auf ihrer Homepage abspielt, mit Gelassenheit. Es komme immer darauf an, welche Bevölkerungsgruppe sich besonders stark beteilige, meint Werthebachs Sprecher Hartmut Rhein. "So ist eben die direkte Demokratie." Ohnehin war man nicht davon ausgegangen, dass die Abstimmung repräsentativ verlaufe. Der Blick in das Diskussionsforum gibt dieser Einschätzung recht - repräsentativ kann es nicht sein, was auf der Homepage eintrudelt. Auch wenn der Innensenator ebenfalls Zustimmung erfährt, führt dort in der überwiegenden Mehrzahl ein recht spezieller Teil der Berliner einen Austausch. Doch wie schreibt die Verwaltung : "Die in diesem Forum erscheinenden Beiträge entsprechen nicht notwendigerweise der Ansicht der Senatsverwaltung für Inneres."

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