Berlin: 1. November 1980 Vor 25 Jahren bekamen auch Reichsbahner die Berlinzulage
Eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für alle, die in WestBerlin bei der von Ost-Berlin verwalteten „Reichsbahn“ beschäftigt sind, hat jetzt das Berliner Finanzgericht getroffen. Danach haben die Betroffenen einen Anspruch auf Berlinzulage, obgleich sie ihr Einkommen aus Ost-Berlin (in D-Mark) beziehen und ihre Steuern dort einbehalten werden.
Eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für alle, die in WestBerlin bei der von Ost-Berlin verwalteten „Reichsbahn“ beschäftigt sind, hat jetzt das Berliner Finanzgericht getroffen. Danach haben die Betroffenen einen Anspruch auf Berlinzulage, obgleich sie ihr Einkommen aus Ost-Berlin (in D-Mark) beziehen und ihre Steuern dort einbehalten werden. Außerdem nahm das Gericht auch zu Statusfragen Stellung und bestätigte die Rechtsauffassung des Senats und der westlichen Alliierten, daß in West-Berlin liegende Reichsbahn-Anlagen nicht zu Ost-Berlin oder zur DDR gehören.
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