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Berlin: 10. Januar 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Folgen des Rücktritts des Senats

Alle vier in dieser Woche aus ihrem Amt geschiedenen Senatoren haben einen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Doch nur bei den Senatoren Riebschläger und Pätzold ist der Anspruch sofort nach ihrem Ausscheiden fällig – sie sind beide rund acht Jahre im Amt. Bei dem jetzt knapp 53jährigen Ristock und dem knapp 44jährigen Lüder ruht er bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres. Denn nur nach mehr als sechsjähriger Amtszeit wird das Senatoren-Ruhegehalt sofort fällig. Ristock und Lüder sind aber erst seit April 1975 Senator. Bei der Berechnung der Höhe der Ruhegehälter spielt das nicht vollendete sechste Amtsjahr aber keine Rolle. Hier kann nämlich bis zu sechs Monate aufgerundet werden. Senatoren erhalten als Pension einen Sockelbetrag von 35 Prozent ihres Gehaltes (zur Zeit jährlich rund 157 000 Mark), dazu kommen pro Amtsjahr drei Prozent. Somit erhalten der 40jährige Riebschläger und der 50jährige Pätzold rund 59 Prozent, Lüder und Ristock 53 Prozent. Aber auch Ristock erhält von sofort an ein Ruhegehalt ausgezahlt, und zwar für seine Tätigkeit in der Schulverwaltung seit 1971 und als Volksbildungsstadtrat in Charlottenburg seit 1965. Nach Vollendung seines 55. Lebensjahres wird diese Pension in der Spitze erhöht auf ein Senatorenruhegehalt.

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