zum Hauptinhalt

Berlin: 10. Oktober 1981

Vor 25 Jahren kassierte die DDR im Transit Gebühren für Autotelefone

CB-Funkanlagen und Autotelefone dürfen im Personenverkehr auf den Transitstrecken nur mit Genehmigung der DDR-Behörden mitgeführt werden. Darauf wies jetzt das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hin, nachdem es in jüngster Zeit zu Beanstandungen gekommen war. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Geräte betriebsbereit sind oder nicht; der Betrieb der Sendeanlagen in der DDR ist strengstens untersagt. Seit dem 1. Juni kostet dies für eine einmalige Fahrt zehn DM, für Hin- und Rückfahrt 15 DM. Verstöße ahnden die DDR-Behörden nach Mitteilung des Ministeriums mit Strafen in Höhe von rund 300 DM, außerdem kann das Gerät eingezogen werden.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false