zum Hauptinhalt

Berlin: 100 Jahre und kein bisschen leise

Gerhard Kücken stritt erfolglos um das Testament seiner Frau

Sie wollen ja nur helfen, die Freundin, die Nachbarin und der Pfarrer. Dem alten Herren den Gang in den Gerichtssaal erleichtern, den Stuhl zurechtrücken, ihn vom Sakko befreien. Doch heute ist es schwer, es Gerhard Kücken recht zu machen. „Jetzt zieht doch nicht von allen Seiten!“, schimpft der 100-Jährige und nestelt an seinem Hörgerät. Er ist im Berliner Landgericht angetreten, um zu kämpfen. Um ein Erbe von 18 000 Euro. Und um seine Ehre. Beim ersten Termin im Mai klang Kücken siegesgewiss, fuhr auch einmal der Richterin über den Mund. Heute prophezeit der Mann schon auf dem Flur düster: „Ich gewinne nicht. Die ganze Familie will mich kaputtmachen.“

Im Gerichtssaal erkennt man die Familie leicht. Sie sitzt hinten rechts, und wenn solche Sätze fallen, ertönt in der Ecke ein Geschnaufe und Gekicher. Es ist der Anhang von Eveline W., der Stieftochter Kückens. Sie ficht das Testament an, das ihre Mutter drei Monate vor ihrem Tod unterschrieben hat. Weil ihre Mutter damals schon blind gewesen sei.

Ach was, sagt Regina S. im Zeugenstand. Seit über 30 Jahren ist sie mit Kücken befreundet und beteuert: Die Frau hat noch bis zu ihrem Tod ferngesehen, hat geschrieben und gelesen. „Sie hatte so ein Riesenteil von Lupe mit Licht.“ Gerhard und Anneliese – es war ein recht spätes Glück: Kücken war 94, als er die Witwe aus Magdeburg heiratete. Nachdem seine 15 Jahre jüngere Frau einen Schlaganfall erlitten hatte, setzte Kücken ein Testament auf, in dem sich beide gegenseitig als Alleinerben einsetzten. „Sie hat ganz genau verstanden, was sie da macht“, sagt Kücken.

Das sehen der Pfarrer, die Freundin und Nachbarin genauso. „Wie verliebt die beiden waren“, seufzt Zeugin Ursula H. Für die Familie W. empfindet die 76-Jährige nur noch Verachtung. Seit Anneliese gestorben ist, die Tochter das Geld vom Konto räumte und Kücken eine lange Liste schickte: Den Schmuck der Mutter verlangte sie. Zwei Bilder. Und das Zahngold. Die Stieftochter sagt, ihr wäre eine friedliche Einigung lieber gewesen, aber Kücken habe begonnen zu klagen – „nachdem wir das Geld sichergestellt hatten“.

Da die Familie schon einmal zum Streiten gezwungen wurde, macht sie es jetzt gründlich: Anneliese sei in ihrer Ehe unglücklich gewesen, teilt die Tochter der Richterin mit. Sie habe unter Kückens „ausgeprägt herrischem und egoistischen“ Wesen gelitten und „schwere Kränkungen“ hingenommen.

Kücken kämpft nicht mehr. Still sitzt er da, nippt an seinem Wasser, schüttelt den Kopf. Er kannte doch seine Anneliese! Wusste, dass sie sehen konnte! Doch das Gericht hat drei ihrer Ärzte befragt, alle kommen zum selben Schluss: Die Patientin war fast blind, konnte nichts mehr lesen, auch mit der größten Lupe nicht. Die Kückens hätten also zum Notar gemusst, um den letzten zum vorletzten Willen zu machen. „Deshalb gehe ich davon aus, dass das Testament nichtig ist“, sagt die Richterin. Richtig glücklich wirkt sie nicht. Am 1. Oktober will das Gericht verkünden, was Kücken aus dem Erbe als Pflichtteil zusteht – sieben Tage vor seinem 101. Geburtstag. Und Kücken? Wird weiter in seiner Wilmersdorfer Wohnung wohnen, zum Schlafen eine Tablette nehmen und tagsüber an seiner Biografie schreiben. „88 Jahre habe ich bereits abgearbeitet“, sagt er. Das eine Kapitel steht also noch bevor, das mit dem Titel: Familie.

Zur Startseite