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Berlin: 11. November 1981

Vor 25 Jahren kündigte der CDU-Senat den Nulltarif in Kindertagesstätten

Der vor knapp drei Jahren vom sozialliberalen Senat eingeführte Nulltarif in den Kindertagesstätten soll zum 1. Februar 1982 abgeschafft und vom CDU-Senat durch eine differenzierte Gebührenstaffel ersetzt werden. Jugendsenatorin Laurien stellte gestern das Konzept vor. Bisher wird für jedes Kind lediglich ein Essengeldzuschuß von 40 DM monatlich erhoben. Künftig sollen mindestens 60 DM gezahlt werden. Höchstbetrag ist für die Krippe (bis zu drei Jahren) 300 DM, für den Hort (Schulkinder) 180 DM und für den Kindergarten (drei Jahre bis zur Vorschulreife) 240 DM. Außerdem ist ein Geschwisterrabatt vorgesehen. Grundlage der Berechnungen ist das „bereinigte Netto-Einkommen“ der Eltern (Nettoverdienst plus Kindergeld abzüglich der Warmmiete). Die Staffelung der Beträge nimmt Rücksicht auf kinderreiche Familien. Senatorin Laurien bezeichnete das Konzept als ausgewogen nach dem Grundsatz: „Wer zahlen kann, soll zahlen. Wer Hilfe braucht, erhält sie auch.“

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