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Berlin: 12 000 Mark Geldbuße für Rechtsanwalt wegen "Nichtstuns"

BERLIN .Wer zu einem Rechtsanwalt geht, erwartet seriöse und kompetente Beratung und Regelung seiner Probleme.

BERLIN .Wer zu einem Rechtsanwalt geht, erwartet seriöse und kompetente Beratung und Regelung seiner Probleme.Nicht immer erwartet man das zu Recht.12 000 Mark Geldbuße mußte gegen Ende letzten Jahres ein Berliner Rechtsanwalt zahlen, weil er in insgesamt neun Fällen seine Pflichten gegenüber Mandanten verletzt hat - ein Problem, das sich nach Angaben aus dem Berliner Anwaltsgericht "zunehmend ausbreitet".Nur wird es im allgemeinen nicht bekannt.Solche Prozesse gegen Anwälte sind nichtöffentlich.

Nichtstun, Untätigkeit - das ist der Hauptvorwurf in solchen Fällen.Eine "rationale Erklärung" dafür gebe es eigentlich nicht, sagt der geschäftsführende Vorsitzende des Anwaltsgerichts, Wolfgang Trautmann."Manchmal habe wir allerdings das Gefühl, daß die Anwälte mit der Materie überfordert sind und nicht weiterwissen".Der Vorwurf der Untätigkeit werde jedenfalls immer häufiger erhoben.Der Anwaltschaft ist das peinlich.Namen bleiben dabei allerdings geheim, denn standesrechtliche Verfahren sind vertraulich - ein Grund mehr, sich einen unter den mehr als 5000 Anwälten in Berlin mindestens so sorgfältig auszusuchen wie einen Arzt.Denn ein schlampiger Anwalt kann nicht nur lästig, er kann auch teuer werden.

Zwei Fälle allein aus dem letzten November liegen dem Tagesspiegel vor.Einen Verweis und eine 1000 DM-Geldbuße erhielt eine Anwältin (Nettoeinkommen: 2000 DM) nach einem Mietrechtsstreit.Fast zwei Jahre lang hatte sie 1 800 Mark von einer Versicherung nicht zurückgezahlt (Fachbegriff: "Fremdes Geld nicht ausgekehrt"), drei Anfragen der Rechtsanwaltskammer dazu nicht beantwortet und schließlich noch eine falsche Auskunft gegeben.Nach Überzeugung des Gerichts wird die Sanktion nun dazu beitragen, die Frau künftig "zur Beachtung ihrer Standespflichten anzuhalten".

Was diese Pflichten sind, wurde einem Kollegen ausführlich ins Urteil geschrieben: "Die Vornahme der versprochenen oder vereinbarten Tätigkeiten in angemessenem Zeitraum und die gewissenhafte Information des Mandanten".Ferner natürlich die Herausgabe von Unterlagen.Die hohe Geldbuße von 12 000 Mark folgt hier aus der Zahl der Verstöße.Neunmal.Reihenweise reagierte der Mann dabei auf Anfragen der Rechtsanwaltskammer mit Schweigen.Insgesamt wurden deshalb Zwangsgelder über 7 500 Mark gegen ihn festgesetzt.

Die Mandanten lagen jedenfalls auf Eis - wie das Ehepaar, das den Anwalt im Mai 1994 mit einem Gutachten in einem medizinischen Rechtsstreit beauftragt hatte.Sie zahlten ihm auch Vorschüsse."Irgendwelche Tätigkeit des Rechtsanwalts ist nicht ersichtlich", heißt es jetzt, "auch war dieser danach nur noch einmal im Herbst 1995 für die Mandanten telefonisch erreichbar".Noch ein Jahr später, 1996, reagierte er auf drei Anfragen der Rechtsanwaltskammer überhaupt nicht.

HANS TOEPPEN

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