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Berlin: 13. März 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Die Senatswirtschaftsverwaltung hat den bisher stillschweigend geduldeten Sportbetrieb von Drachenfliegern gestern untersagt. Anlaß ist ein Unfall eines 31jährigen Mannes, der am Sonntag in eine Menschenmenge gestürzt war und dabei acht Personen verletzt hatte.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Die Senatswirtschaftsverwaltung hat den bisher stillschweigend geduldeten Sportbetrieb von Drachenfliegern gestern untersagt. Anlaß ist ein Unfall eines 31jährigen Mannes, der am Sonntag in eine Menschenmenge gestürzt war und dabei acht Personen verletzt hatte. Die Verwaltung wies darauf hin, daß der Betrieb mit den „Hängegleitern“ genannten Fluggeräten in Berlin bisher noch nicht erlaubt gewesen sei. Dies werde erst dann geschehen, wenn die daran interessierten Klubs erklärten, daß derartige Unfälle durch geeignete Maßnahmen mit höchster Wahrscheinlichkeit künftig ausgeschlossen werden könnten. Die Wirtschaftsverwaltung hatte eine Lösung ausgearbeitet, die vorbehaltlich einer Zustimmung der Alliierten den Flugbetrieb unter bestimmten Auflagen an der Nordseite des Teufelsberges möglich machen sollte. So sollte sonntags nicht geflogen werden, Aufsichtspersonen hätten Unbeteiligte vor Gefahren schützen müssen, und jeder Gleiter sollte mit einer Mindestsumme von 135 000 Mark haftpflichtversichert sein.

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