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Berlin: 14. August 1981

Vor 25 Jahren ermittelten die Ankläger gegen Ex-Volksgerichtshofs-Richter

Bis zur Verhandlung wird der Jüngste 75 sein. Seit zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft wieder gegen die ehemaligen Richter am Volksgerichtshof, die allein zwischen 1942 und 1944 insgesamt 5000 Menschen zum Tode verurteilten. 67 dieser Berufs- und Laienrichter und an den Verfahren beteiligten Staatsanwälte kommen nach den bisherigen Ermittlungen für einen Mord-Prozeß in Frage – vor 1985 aber werden die Ermittlungen wohl nicht abgeschlossen sein. Bestraft wurde noch keiner der Juristen, die unter Volksgerichtshof-Präsident Roland Freisler am justitiellen Massenmord beteiligt waren. Schon früher eröffnete Ermittlungsverfahren waren 1968 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes gestoppt worden. Danach nämlich war klar, daß diese Richter wegen Mordes nur dann verurteilt werden konnten, wenn ihnen vorsätzliche Rechtsbeugung nachzuweisen war, Verurteilungen wider besseres Wissen also. Das schien schlicht unmöglich, wenn jemand behauptete, er sei von der Richtigkeit des Urteils und der Schuld des Angeklagten überzeugt gewesen.

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