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Berlin: 15 000 Anlieger von Privatstraßen siegen gegen BSR

Zwei Jahre lang haben 15 000 Anlieger von Berlins Privatstraßen gegen die Stadtreinigungsbetriebe (BSR) prozessiert – nun hat ihnen das Kammergericht recht gegeben, und die BSR muss voraussichtlich einige Millionen Euro zurückzahlen. Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob sich die Bewohner von Siedlungen mit Privatstraßen an den Reinigungskosten für die in ihrer Nähe vorbeiführenden öffentlichen Straßen beteiligen müssen.

Zwei Jahre lang haben 15 000 Anlieger von Berlins Privatstraßen gegen die Stadtreinigungsbetriebe (BSR) prozessiert – nun hat ihnen das Kammergericht recht gegeben, und die BSR muss voraussichtlich einige Millionen Euro zurückzahlen. Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob sich die Bewohner von Siedlungen mit Privatstraßen an den Reinigungskosten für die in ihrer Nähe vorbeiführenden öffentlichen Straßen beteiligen müssen.

Bis 2004 verlangte die BSR in den meist am Stadtrand liegenden Siedlungen keine Gebühren. Damit erkannte sie die Eigenleistung von deren Bewohnern an, denn sie reinigen und beleuchten ihre Privatstraßen mit eigenen Mitteln und halten diese auch selbst instand. In der „Siedlergemeinschaft Spandauer Scholle“ am Falkenhagener Feld zahlen 190 Anrainer monatlich beispielsweise 5 Euro in eine Rücklage ein. Anfang 2005 forderte die BSR dann aber von den Siedlern Fegegebühren für die nah vorbeiführenden öffentlichen Straßen mit dem Argument, sie würden diese ja gleichfalls nutzen. 100 Euro kostetet dies durchschnittlich jeden Grundstücksbesitzer im Jahr.

Die Siedler mussten erst einmal zahlen – überwiesen aber unter Vorbehalt bis zur Entscheidung über ihre Klage. Dabei führten sie aus, ihre Privatstraßen erfüllten gleichfalls eine öffentliche Funktion, jedermann könne sie nutzen. Die Richter stellten sich nun laut Berliner Siedlerbund auf ihre Seite. Die BSR war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. CS

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