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Berlin: 15. Februar 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Eine Buße von 2000 Mark muß ein 42jähriger Rechtsanwalt zahlen, weil er nach alliierten Bestimmungen unerlaubt Waffen besessen hat: drei Revolver, die zwischen 1874 und 1891 hergestellt worden sind. Auf die Zusage des Anwalts, die Buße zu zahlen, stellte das Amtsgericht Tiergarten ein Strafverfahren gegen ihn wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates aus dem Jahre 1946 ein.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Eine Buße von 2000 Mark muß ein 42jähriger Rechtsanwalt zahlen, weil er nach alliierten Bestimmungen unerlaubt Waffen besessen hat: drei Revolver, die zwischen 1874 und 1891 hergestellt worden sind. Auf die Zusage des Anwalts, die Buße zu zahlen, stellte das Amtsgericht Tiergarten ein Strafverfahren gegen ihn wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates aus dem Jahre 1946 ein. Die Waffen wurden von Beamten eingezogen. Der Sammler hatte die Schußwaffen für 1000 Mark gekauft. Munition dafür besaß er nicht. Einer Denunziation hatte er es zu verdanken, daß bei ihm die Polizei erschien und die Revolver mitnahm.

Die alliierte Anordnung zieht einen Trennstrich beim 1. Januar 1871: nur vorher produzierte Waffen darf man besitzen.

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