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Berlin: 16. Februar 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Allgemeine Anweisung zu Grabkränzen

Für Kranzspenden beim Ableben von Bediensteten des Landes Berlin dürfen nun auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung 30 DM mehr ausgegeben werden, hat der Senat beschlossen. Nach den im Bund geltenden Regelungen stehen demnächst für diesen Zweck 100 DM in den Monaten Mai bis Oktober und 120 DM in den Monaten November bis April zur Verfügung. Nach der „Allgemeinen Anweisung über Kranzspenden“ ist künftig auch der Personalrat bei Kranzspenden und Nachrufen zu beteiligen. Erweitert wurde der Kreis der Personen, bei deren Tod Kranzspenden aus öffentlichen Mitteln zu gewähren sind.

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