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Berlin: 16. November 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über Flaggen verunglimpfende Spontis BERLINER CHRONIK Vier Monate ohne Bewährungsfrist bekam jetzt ein 26jähriger Mann wegen Verunglimpfung der Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Bei der „Tunix“-Demonstration undogmatischer Gruppen („Spontis“) im Januar hatte er einen Wagen gesteuert, der eine Bundesflagge mit der Aufschrift „Modell Deutschland“ durch den Straßenstaub gezogen hatte.

Vor 25 Jahren berichteten wir über Flaggen verunglimpfende Spontis

BERLINER CHRONIK

Vier Monate ohne Bewährungsfrist bekam jetzt ein 26jähriger Mann wegen Verunglimpfung der Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Bei der „Tunix“-Demonstration undogmatischer Gruppen („Spontis“) im Januar hatte er einen Wagen gesteuert, der eine Bundesflagge mit der Aufschrift „Modell Deutschland“ durch den Straßenstaub gezogen hatte. Die Flagge war später öffentlich verbrannt worden. Während der Verteidiger Freispruch forderte, hatte der Staatsanwalt eine Bewährungsfrist für eine viermonatige Strafe und 500 Mark Buße beantragt. Darüber ging ein Schöffengericht aus Gründen der Abschreckung hinaus. Erfolglos war der Antrag des Verurteilten geblieben, einen Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit zu ersetzen. Der Schöffe trug die Bundesfarben auf einer Plakette, die als SPD-Abzeichen gilt.

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