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Berlin: 16. Oktober 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine Aufklärungsaktion des Mietervereins

Gegen die „verbreitete Vorstellung“, die Mietpreisbindung sei bis 1990 gesichert, will der Mieterverein mit einer großangelegten Aufklärungsaktion zu Felde ziehen. Wie der Vereinsvorsitzende betonte, hätten sich alle Parteien in ihren Wahlaussagen darauf festgelegt, eine Verlängerung der Mietpreisbindung bis 1990 zu erreichen. Während sich die Bürger darauf verließen, gelte aber noch das „Zweite Mietrechts- und Mietpreisrechts-Änderungsgesetz“ vom 24. Juli ’79. Danach werde die Mietpreisbindung Ende nächsten Jahres aufgehoben. Eine Begrenzung der Mietpreiserhöhungen gelte für eine Übergangszeit: Bei bestehenden Mietverhältnissen darf ’83 und ’84 die Miete um nicht mehr als 10 Prozent erhöht werden. Voraussetzung für eine Änderung des Gesetzes sei ein einheitliches Vorgehen aller Parteien in Bonn.

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