zum Hauptinhalt

Berlin: 17-Jährige geben nicht zu viel Gas

Erste Bilanz nach einem Jahr: Fahranfänger mit Begleiter im Auto fallen nur selten negativ auf

Männlich, unter 25 Jahre alt und Autofahrer: So kann man die größte Risikogruppe bei Verursachern von Verkehrsunfällen beschreiben. Autounfälle sind in dieser Altersgruppe die häufigste Todesursache, warnt die Polizei. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, hatte sich das Land Berlin im vergangenen Jahr entschieden, am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ (BF 17) teilzunehmen. Seit dem 1. Februar 2006 läuft das Projekt, das bis 2010 angelegt ist.

3960 17-Jährige haben im vergangenen Jahr einen Antrag auf begleitetes Fahren gestellt. Ob das Modell bereits Erfolge zeigt, kann Thomas Mach vom zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungangelegenheiten (Labo) noch nicht sagen. „Die Auswirkungen können wir erst sehen, wenn die Antragsteller 18 Jahre alt sind und alleine im Straßenverkehr fahren“, erklärt Mach. Er schätzt, dass es noch bis zum Jahr 2008 dauern wird: Erst dann könne man erkennen, ob die Autofahrer der Risikogruppe unter 25 Jahre, die zuvor am Modellprojekt teilgenommen haben, weniger Unfälle verursachen. Doch Mach ist optimistisch: Die 17-Jährigen, die derzeit mit einem Erwachsenen als Begleiter am Steuer sitzen, machten sich im Verkehr „kaum merkbar“ strafbar. Das seien „absolute Einzelfälle“, in denen sie beispielsweise zu schnell gefahren sind oder rote Ampeln ignoriert haben und deshalb in der Verkehrssünderkartei in Flensburg auftauchen.

Auch die Bedingungen, an die das begleitete Fahren ab 17 geknüpft sind, würden eingehalten. „Mir sind nur zwei Fälle bekannt, wo die 17-Jährigen alleine am Steuer saßen“, sagt Mach. Und einer davon sei ein Versehen gewesen: Die Mutter des 17-Jährigen, die vorschriftsgemäß mit im Auto saß, war vor dem Einparken ausgestiegen. Ausgerechnet, als der Sohn nur nochmal kurz wenden wollte, wurde er von der Polizei alleine am Steuer erwischt.

Wie berichtet, müssen die Begleiter mindestens 30 Jahre alt sein und ihren Führerschein seit mindestens fünf Jahren haben. Mehr als drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg dürfen bei ihnen nicht auftauchen. Bis zu drei Begleiter kann der 17-Jährige in seine vorläufige Prüfungsbescheinigung eintragen lassen. Nur wenn einer von ihnen im Fahrzeug sitzt, dürfen die jungen Autofahrer dann Gas geben. tabu

-

Zur Startseite