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Berlin: 18. Januar 1982

Vor 25 Jahren mussten Aussiedler ihre „Volkszugehörigkeit“ beweisen

Deutschstämmige Aussiedler aus Polen, die ohne Übersiedlungsgenehmigung nach Berlin kommen, müssen innerhalb von drei Tagen ihre deutsche Volkszugehörigkeit nachweisen. Dies erklärte Sozialsenator Fink auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Baetge. Als Beweis würden zum Beispiel eine Bescheinigung der Wehrmachtsauskunftsstelle oder Aussagen von Verwandten anerkannt. Ohne Nachweis müßten die Polen das Durchgangslager Marienfelde nach drei Tagen verlassen und sich selbst eine Unterkunft besorgen. Die Frist werde aber immer verlängert, wenn erkennbar sei, daß entsprechende Unterlagen noch vorgelegt werden.

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